22.07.2015, 14:50
Warum für einen LLK ein Gutachten benötigt werden soll ist auch nie richtig geklärt worden.
Ändert ein leistungsfähigerer Ladeluftkühler das Leistungs-, Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs?
Wenn ja, dann ist ein Gutachten und Eintragung bzw. ABE erforderlich wie auch bei Downpipes (HJS -> ECE-Zulassung).
... und dann war da noch die Geschichte: Einige wenige fahren mit Software-Tuning ohne Eintragung und Betriebserlaubnis und legen dennoch Wert auf ein Gutachten für'n LLK
Ändert ein leistungsfähigerer Ladeluftkühler das Leistungs-, Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs?
Wenn ja, dann ist ein Gutachten und Eintragung bzw. ABE erforderlich wie auch bei Downpipes (HJS -> ECE-Zulassung).
... und dann war da noch die Geschichte: Einige wenige fahren mit Software-Tuning ohne Eintragung und Betriebserlaubnis und legen dennoch Wert auf ein Gutachten für'n LLK
![Head Scratch Head Scratch](https://www.mini2.info/images/smilies/scratch_head.gif)
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
www.mustang6.de