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R90 in 17“ mit aufgedrehtem Nabenloch
#11

Ich war neugierig und hab den TÜV angerufen. Der Prüfer dort sagte, nachdem die Felgen ja offiziell zugelassen sind, würden sie es vermutlich nie merken, und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber rein formal müsse er mich darauf hinweisen, dass die Felgen nicht verändert werden dürfen, außer von einer zertifizierten Stelle, bei der eben sichergestellt sei, dass die Felge nur so verändert ist, dass sie funktional nicht eingeschränkt ist. Gleiches gilt zum Beispiel beim Schweißen.

Du magst zwar recht haben, aber mir gefällt meine Meinung trotzdem besser Sonne
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