14.07.2006, 22:02
'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'...
Wenn du dein Auto veränderst, hast du dafür Sorge zu tragen, dass diese Änderungen den geltenden Vorschriften entsprechen. Dazu gehört auch, dass die Teile, die verändert oder neu angebracht werden, vom jeweiligen Anbieter durch die entsprechenden Stellen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und abgenommen werden. Wenn dir ein Hersteller für seine Produkte keine ABE anbieten oder dir die Papiere für eine Eintragung nicht zur Verfügung stellen kann, musst du als Halter aufmerksam werden und gegebenfalls auf Kauf und Verwendung der Teile verzichten.
Oder anders gesagt: lässt sich das Zeuch nicht ohne Probs (oder eigentlich überhaupt nicht) eintragen, dann hat das schon seinen Grund ! Es ist schon mehr als einmal vorgekommen, dass Fahrzeuge trotz TÜV-Eintragungen im Straßenverkehr bemängelt oder schlimmstenfalls auch mal sofort stillgelegt wurden. Ob dann derjenige, der das bei welchem Prüfdienst auch immer eingetragen hat, hinterher deswegen noch ein Nachspiel zu befürchten hat(te), entzieht sich jetzt meiner Kenntnis...
Jeder kennt doch die Stories von den Teilen, die eingetragen wurden, obwohl das nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich gar nicht hätte geschehen dürfen (solche Teile hatte ich früher auch schon mehr als einmal an meinen Autos und ohne sehr gute Beziehungen des Autohauses zum TÜV hätte das auch nicht geklappt). Aber ist es im Endeffekt wirklich soooo erstrebenswert, sowas verbaut zu haben ? Anlässlich der DRF konnte ich gut sehen, wie gefährlich Gefälligkeitseintragungen sein können und sehe die Thematik seitdem mit etwas anderen Augen...
Wenn du dein Auto veränderst, hast du dafür Sorge zu tragen, dass diese Änderungen den geltenden Vorschriften entsprechen. Dazu gehört auch, dass die Teile, die verändert oder neu angebracht werden, vom jeweiligen Anbieter durch die entsprechenden Stellen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und abgenommen werden. Wenn dir ein Hersteller für seine Produkte keine ABE anbieten oder dir die Papiere für eine Eintragung nicht zur Verfügung stellen kann, musst du als Halter aufmerksam werden und gegebenfalls auf Kauf und Verwendung der Teile verzichten.
Oder anders gesagt: lässt sich das Zeuch nicht ohne Probs (oder eigentlich überhaupt nicht) eintragen, dann hat das schon seinen Grund ! Es ist schon mehr als einmal vorgekommen, dass Fahrzeuge trotz TÜV-Eintragungen im Straßenverkehr bemängelt oder schlimmstenfalls auch mal sofort stillgelegt wurden. Ob dann derjenige, der das bei welchem Prüfdienst auch immer eingetragen hat, hinterher deswegen noch ein Nachspiel zu befürchten hat(te), entzieht sich jetzt meiner Kenntnis...
Jeder kennt doch die Stories von den Teilen, die eingetragen wurden, obwohl das nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich gar nicht hätte geschehen dürfen (solche Teile hatte ich früher auch schon mehr als einmal an meinen Autos und ohne sehr gute Beziehungen des Autohauses zum TÜV hätte das auch nicht geklappt). Aber ist es im Endeffekt wirklich soooo erstrebenswert, sowas verbaut zu haben ? Anlässlich der DRF konnte ich gut sehen, wie gefährlich Gefälligkeitseintragungen sein können und sehe die Thematik seitdem mit etwas anderen Augen...