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in dem beschriebenen artikel ist aber eine H4-Lampe und keine xenon. denn bei xenon ist kein schlitz an dem man die scheibe rausnehmen kann. der ist dicht.
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Haga schrieb:in dem beschriebenen artikel ist aber eine H4-Lampe und keine xenon. denn bei xenon ist kein schlitz an dem man die scheibe rausnehmen kann. der ist dicht.
Ok das stimmt. Aber da ich kein Xenon hab ging des bei mir. Aber bin mir unsicher ob ich das machen soll. Laut deren Aussage ist es schwer die Scheibe wieder reinzubekommen (Wiederverkauf, Garantieverlust auf den SW,...).
Außerdem bin ich mir auch unsicher ob das nicht etwas komisch ausschaut (auf den Bildern jedenfalls schauts super aus).
Bei meinem find ich ich halt die gelben gar net schlecht, aber auch da kann ich mich net entscheiden
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die streuscheibe bekommst du NIE wieder rein - vergiss das !
ausserdem gebe ich zu bedenken, dass ihr bei oben genannter
lösung KEINE streuscheibe mehr vor der blinkerbirne habt,
welche aber für "korrekte" lichtverteilung benötigt wird...
meine prognose:
der ordnungshüter merkt es nicht, der tüv-prüfer schon...
So viele Ideen, so wenig Zeit...
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theBear schrieb:die streuscheibe bekommst du NIE wieder rein - vergiss das !
ausserdem gebe ich zu bedenken, dass ihr bei oben genannter
lösung KEINE streuscheibe mehr vor der blinkerbirne habt,
welche aber für "korrekte" lichtverteilung benötigt wird...
meine prognose:
der ordnungshüter merkt es nicht, der tüv-prüfer schon...
Genau das hält mich davon ab
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Hab nochmal bißchen in der StVo geschaut und da steht eigtl. nur geschrieben, dass der Fahrtrichtungsanzeiger Gelb sein muss. Von einer Streuscheibe ist nicht die Rede
Kann ich die nun rausmachen oder lieber nicht?
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Die Geschichte mit der Steuscheibe ist so eine Sache. Sie ist nicht zwingend notwendig. Die Angel-Eye-Blinker für R50-53 haben auch keine...
Aber die Betriebserlaubnis für den Scheinwerfer gilt nur in Verbindung mit der Streuscheibe. D.h. wenn du die Streuscheibe modifizierst oder entfernst, ist das streng genommen so, als wenn du deine Rücklichter schwarz anmalst: Die Betriebserlaubnis erlischt.
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