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Der Händler DARF keine Auskunft geben. Weder zu Vorschäden noch zu irgendwelchen anderen Sachen. Vielen Dank den Datenschutzgesetzen. Das ist auch der Grund, warum nur noch zwei Vorbesitzer im Brief stehen dürfen. Leider kannst du dann nicht mehr sehen, ob das Fahrzeug ein Fahrschulwagen oder ein Selbstfahrvermietfahrzeug war. Hier nochmal einen Lieben Dank an Rot/Grün.
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JumboHH schrieb:Der Händler DARF keine Auskunft geben. Weder zu Vorschäden noch zu irgendwelchen anderen Sachen. Vielen Dank den Datenschutzgesetzen. Das ist auch der Grund, warum nur noch zwei Vorbesitzer im Brief stehen dürfen. Leider kannst du dann nicht mehr sehen, ob das Fahrzeug ein Fahrschulwagen oder ein Selbstfahrvermietfahrzeug war. Hier nochmal einen Lieben Dank an Rot/Grün.
Aber er muss doch angeben, ob der Wagen z. B. mal einen Unfall hatte. Kann doch gar nicht sein, dass das verboten ist.
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NiRo schrieb:Aber er muss doch angeben, ob der Wagen z. B. mal einen Unfall hatte. Kann doch gar nicht sein, dass das verboten ist.
Was er Dir unter vier Augen sagt ist doch völlig wurscht und wenn sollte die Frage vor dem Kauf gestellt werden. Entscheidend ist doch, was im Kaufvertrag steht. Oder gibt es da drin keine AUssage dazu?
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NiRo schrieb:Aber er muss doch angeben, ob der Wagen z. B. mal einen Unfall hatte. Kann doch gar nicht sein, dass das verboten ist.
Ich rede vom MINI-Händler,der das Fzg an den Erstbesitzer ausgeliefert hat, nicht von der GW Bude!
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JumboHH schrieb:Ich rede vom MINI-Händler,der das Fzg an den Erstbesitzer ausgeliefert hat, nicht von der GW Bude!
GW =>
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Wagen
@ NiRo: Dein nächstes Auto wird bestimmt ein Neuwagen (gibts auch Probleme) oder ein Jahres-Abo beim ÖPNV (gibts auch Probleme)
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Carbon Auspuffblenden (NEU) for sale: LINK . . .
GP2 ist verkauft: Link ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
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