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whistler schrieb:Ich muss Dir widersprechen was das Wunschkennzeichen betrifft,denn ich fragte danach. ...
Wie hinlänglich bekannt, gibt es bei vielen Behörden leider auch Mitarbeiter(innen), denen das notwendige Fachwissen fehlt!
Nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) gilt bundeseinheitlich eine Gebühr von € 10,20 für Wunschkennzeichen, z. B. hier nachzulesen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artike...-gebuehren
Da ich weder Zeit noch Lust habe, es noch ein weiteres Mal zu wiederholen, ist das Thema hiermit für mich erledigt!
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Manch einer will immer Recht haben 😀
Dennoch muss ich noch einmal etwas loswerden,denn offensichtlich kam etwas falsch an, oder wurde mißverstanden.
Natürlich kosten WK extra Gebühren.
Was ich aber versucht habe zu erklären ist, das die Übernahme meines Kennzeichens nicht als WK geführt/ berechnet wurde und auch generell (Stand vor ca. 4 Wochen) nicht als WK ausgelegt wird, da davon ausgegangen wird,das diese Gebühr bereits einmal angefallen ist.
Somit ist dann auch für mich der Schlussatz gefallen.
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Die Mühlen der Behörden drehen nicht immer oder überall mit der gleichen Drehzahl und ich denke, alles andere wurde bereits gesagt.
Wir haben fertig ?
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Bei uns muss das alte Auto auch zwar erst abgemeldet und dann das neue Auto zugelassen werden. Aber das dazwischen die Landkreisplaketen abgekratzt werden müssen, ist bei uns nicht so. Lediglich HU wird erneuert, wenn nötig. Die Dame hinterm Schalter behält die Schilder und dann läuft alles in einem Gang. 15 Minuten später gibt es alle Papiere (Ab-/Anmeldung) inkl. der Schilder wieder zurück.
Gebühren für Ab-/Anmeldung, Wunschkennzeichen etc. fallen natürlich, wie üblich, an.
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Bravo schrieb:Die Dame hinterm Schalter behält die Schilder und dann läuft alles in einem Gang. 15 Minuten später gibt es alle Papiere (Ab-/Anmeldung) inkl. der Schilder wieder zurück.
Ja wenn die Leut's mal wollen... dann flutscht's aber so richtig
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