24.09.2004, 12:34
BicycleRepairman schrieb:somit gibt's hier auch keine Anstiftung zu einer Straftat
Ja und nein.
In dem dazugehörigen Paragraphen geht es, wenn ich richtig informiert bin, auch um Ordnungswidrigkeiten, Vergehen, etc.!?
Gruß, Thorsten
![[Bild: BRG-2.gif]](http://www.yes-it-is.de/mediac/400_0/media/BRG-2.gif)