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Bussgeldbescheid Telefonieren
#21

DN-Mini schrieb:ist so nicht richtig, angegeben wird hier nur das Verwarnungsgeld bzw. Bussgeld ein Eintrag ins Verkehrszentralregister wird nicht extra aufgeführt.
Soll heissen, wenn es für dieses "Vergehen" einen Punkteintrag in Flensburg gibt so wird dir der auf dem Bussgeldbescheid nicht mitgeteilt. Nicht zu früh freuen ...

Supi, bei mir stand er halt mit drauf Augenrollen Eigentlich stand er bei allen mit drauf, die ich kenne die bisher Punkte bekommen haben. Aber vielleicht ist das nur im heiligen Bayern so...
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#22

Was sagt uns das alles???

Immer eine Rechtsschutzversicherung abschließen!!
Wegen ca.80€ im Jahr???

Man macht sich doch schon strafbar wenn man sich nur ins Auto setz.

Wär Rechtsschreybpfehler pfindät, darpf sie gärne behallten.
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#23

Ich weiß nicht ob es schon allen bekannt ist, aber es ist viel mehr als verboten im Zusammenhang mit dem Handy im Auto als nur das Telefonieren (ohne geeignete Freisprecheinrichtung).

Siehe:
Sogar Blick aufs Display ist verboten (swr.de)
Nicht nur das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist beim Autofahren verboten, sogar das Lesen auf dem Display verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Oberlandesgericht: Ablesen vom Handy im Auto verboten (shortnews.de)
Laut Gesetzestext ist es Fahrzeugführern untersagt ein Mobiltelefon während des Führens eines Fahrzeuges zu nutzen, und nutzen bedeute eben auch Notizen oder SMS ablesen, das gilt auch für Fahrradfahrer.

Ablesen vom Display verboten (focus.de)
Wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – selbst wenn er gar nicht telefoniert.

In diesem Zusammenhang ist der Nachweis aber auch ganz interessant und dazu habe ich folgenden Text gefunden:
Zitat:Unter Umständen wird es jedoch im Einzelfall schwer werden, daß Bußgeld (in der Regel 30,-- Euro) durchzusetzen. Geschickte Ausreden, wie z.B. ich habe doch nur kurz zur Uhr geschaut, können einen entsprechenden Nachweis der Begehung des Tatbestandes “Benutzung” unter Umständen schwer machen. Die Polizei muß dann das Gerät sicher stellen und über den jeweiligen Mobilfunkanbieter ermitteln, ob Gespräche geführt worden sind. Inwieweit die Mobilfunkanbieter hierbei kooperieren, da sie ja ihre Kunden nicht verlieren wollen bleibt abzuwarten.
Quelle: autorecht24.de

Die selbe Quelle (autorecht24.de) hat zwei Schlagzeilen, die den Hintergrund ganz gut verdeutlichen:
Zitat:Höhere Strafen für das Telefonieren am Steuer kommt zum 01.04.2004:
Neben einem Bussgeld von 40 Euro wird ab 01.01.2004 auch ein Punkt in Flensburg fällig. Diese Massnahme sah der Gesetzgeber als notwendig an, da die bisherige Regelung kaum jemanden von der Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren abgehalten hat. Auch das Schreiben einer SMS oder das Ansehen einer Textnachricht sind dabei mit einem Bussgeld bedroht.
Zitat:Experten auf Verkehrsgerichtstag schlagen höheres Bußgeld für Telefonieren am Steuer vor. - Mindestens 50 Euro soll das Telefonat bei laufendem Motor kosten. Bisheriges Verbot zeigte kaum Wirkung. Versicherungen und Gerichte werten Mitverschulden durch Telefonieren höher.

Meine persönliche Erfahrung mit der Polizei, Rechtsstreitigkeiten o.ä. ist, dass es sich in den seltensten Fällen lohnt gerichtlich vorzugehen und man am Ende oft schlechter dasteht und es teurer wird, als wenn man einfach stillschweigend die Sache hingenommen hätte.
Unfair? Vielleicht. Traurig? Aber wahr! Bei so einer Lappalie (entschuldige, wenn ich das so deutlich sage), auch wenn sie noch so unfair erscheint, würde ich zahlen und in Zukunft einfach versuchen noch besser nach der Polizei Ausschau zu halten.
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#24

Hier ist vielleicht auch Hilfe für Dich....

http://www.bussgeldkatalog-forum.de/


Kopf hoch, wird schon wiederTop
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#25

Für eine Ahndung eines nicht stattgefundenen Tatbestandes bin ich auch nicht, aber ich muß an dieser Stelle ganz klar sagen:
Wer sich wissentlich gegen die STVO verhält, sollte wenigstens sein Umfeld von angeblichen Verharmlosungen seiner Intelligenzarmut verschont lassen!
Das sich an dieser Stelle viele Rechtsverdreher eine goldene Nase verdienen möchten, kann ich sogar nachvollziehen, aber wenn ich sehe, mit welch intelligenzbefreiter Einstellung sich gewisse Bevölkerungsgruppen im Streßenverkehr bewegen, die schon mit ihrer Existenz überfordert sind, dann fordere ich an dieser Stelle für´s Telefonieren im Straßenverkehr eine höchst empfindlichere Strafe als diese lächerlichen 40€ und 1Punkt!

Ein Vielfahrer mit Freisprecheinrichtung...

[Bild: de1_1080.jpg]Wenn ich gnädig bin, so seid ihr übermütig. Wenn im Polenlande einer das nackte Leben hat, so küsst er einem die Füße. Ihr aber habt Kind und Rind - Dach und Fach und doch nicht satt??
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#26

Rabcooper schrieb:Was sagt uns das alles???
Das sagt uns, dass man nicht nur beim Corsofahren, sondern immer eine Funke dabei haben sollte Top.

War doch so, dass im Gegensatz zum Telefonieren das Funken erlaubt ist, oder Head Scratch ?

Also hat man ja nicht telefoniert Pfeifen, sondern versucht, einen anderen MINI anzufunken Muhaha

[Bild: sigpic3048.gif]
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#27

Du nun wieder...Respekt

[Bild: de1_1080.jpg]Wenn ich gnädig bin, so seid ihr übermütig. Wenn im Polenlande einer das nackte Leben hat, so küsst er einem die Füße. Ihr aber habt Kind und Rind - Dach und Fach und doch nicht satt??
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