10.11.2013, 18:33
"Gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) des Bundes vom 27. Oktober 1976 können Namen und Adresse von Inhabern/innen eines Kontrollschildes jedermann bekannt gegeben werden."
Den Gesetzestext schenk ich jetzt mal her, aber stellt euch vor was das nach sich ziehen kann:
Urlaub mit Auto im Süden, Daten für 1CHF, Wohnung steht leer.....
Hübscher Hase im MINI, Adresse gibt's fast umsonst cool
Stinkefinger dem Audi gezeigt, auf die Fresse gibt's daheim
Perverser im Porsche, die Peitsche gibt's auch daheim
Auto vor dem Puff, jetzt gibt's aber richtig haue daheim
Deine Einfahrt zugeparkt........Tag´s darauf eine auf´s
Aber Schweizer sind ja anständige Leut, da passiert sowas nicht
Notwendigkeit? Man könnte ja dem Idioten der gerade vor der Einfahrt parkt per Telefon bescheid sagen, (die Nummer hat die Auskunft) das er seinen Ferrari woanders parkiert...
Den Gesetzestext schenk ich jetzt mal her, aber stellt euch vor was das nach sich ziehen kann:
Urlaub mit Auto im Süden, Daten für 1CHF, Wohnung steht leer.....
Hübscher Hase im MINI, Adresse gibt's fast umsonst cool
Stinkefinger dem Audi gezeigt, auf die Fresse gibt's daheim
Perverser im Porsche, die Peitsche gibt's auch daheim
Auto vor dem Puff, jetzt gibt's aber richtig haue daheim
Deine Einfahrt zugeparkt........Tag´s darauf eine auf´s
Aber Schweizer sind ja anständige Leut, da passiert sowas nicht
Notwendigkeit? Man könnte ja dem Idioten der gerade vor der Einfahrt parkt per Telefon bescheid sagen, (die Nummer hat die Auskunft) das er seinen Ferrari woanders parkiert...