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Aktioncams / Dashcams - erlaubt oder verboten? Hier ein erscheckender Artikel
#21

chubv schrieb:Das Schlimmste an der Sache ist ja eigentlich, dass man vor jeder Ausfahrt die Teilnehmer darauf hinweisen müsste, dass sie eventuell gefilmt bzw. fotografiert werden und das dann auch im Netz veröffentlicht werden kann.

Finde es deutlich schlimmer, wenn wer meint über den Gesetzt (Persönlichkeitsrecht) stehen zu dürfen, und dann auch noch meint im Recht zu sein Peitsche Sowas ist schon mehr als peinlich! Wenn wer freiwillig sein privates und itimes Leben in Facebook ausschütten, selber Schuld. Wenn man aber unfreiwillig aufgenommen wird ...

Und wer mal eine Profi am PC erlebt hat, wie "einfach" sich Digitales verfremden läst ... da braucht man schon Geheimdienstequipment, um eine digitale Fälschung zu entlarven.

Und um einer gerichtlichen Beweissicherung zu genügen, muss Beweismaterial sofort nach der Erstellung mit Zeugen, Unterschrift und Protokoll in einem versiegelten Behälter in einem Safe oder etwas mit ähnlichen Zutritts- und Zugriffsschutzmaßnahmen aufbewahrt werden. So kann eine Manipulation im Nachhinein ausgeschlossen werden. Für gewöhnlich beschlagnahmt die Polizei zu diesem Zweck die Kameras.

Aber eine Manipulation während der Aufnahme ist damit noch nicht ausgeschlossen. Z.B. reicht bei Fernsehsendungen eine kurze Verzögerung von 10 Sekunden, um ggfs. unliebsame Kommentare in "live" Übertragungen on the fly zu ändern. Nicht nur rauszuschneiden oder übertönen - das wäre ja mittelalterlich - sondern mit der gleichen Stimme und Betonung die gesprochen Worte gegen gesproche Worte mit dem gewünschten Inhalt ersetzen. Voll digital machts möglich.

Nun ... mir ist zwar noch keine am Markt erhältlich Kamera bekannt, die das kann ... dennoch ist es möglich die Software der Kameras anzupassen. "Hacks" aller bekannten Marken an Spiegelreflexkameras sind im Netz schon seit Jahren frei verfügbar. Also muss eine Kamera auf solche Manipulationen untersucht werden, um sie ausschließen zu können, bevor ein Richter Aufnahmen von einer Kamera als Beweis zuläst.
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#22

Ein Artikel auf Golem:

http://www.golem.de/news/urteil-dashcam-...13705.html

Besonders interessant darin:

Zitat:Auch Gerichte ließen die Aufzeichnungen nicht zu, wobei es sich dabei allerdings bisher um Verwaltungs- und Zivilgerichte handelte [...]. Beim vorliegenden Fall allerdings ging es um Nötigung im Straßenverkehr - und damit um eine Strafsache.

Das Amtsgericht Nienburg ließ Privataufnahmen einer Dashcam in einem speziellen Fall nun als Beweismittel zu. Der Zeuge hatte erst im Verlauf des Geschehens seine Dashcam eingeschaltet, um den noch nicht abgeschlossenen Vorgang der Nötigung zu dokumentieren, was auch gelang.

Es gibt also noch immer kein eindeutiges Verbot zu Dashcams, und nun auch einen Fall in dem es tatsächlich als Beweismittel zugelassen wurde, da es sich um eine Straftat handelte. Es gibt keine Anzeichen im Artikel dass es einen Unterschied machte dass das Opfer die Kamera erst da angeblich eingeschaltet hat.

Folglich werd ich meine Kamera weiterlaufen lassen. Sonne
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#23

Ich hab mir diese Seite zur Rechtsprechung zu diesem Fall durchgelesen. Besonders interessant in Punkt 27:

Zitat:Verfolgt der Betreiber der Dashcam wie hier den zulässigen Zweck der Beweissicherung für den konkreten Haftungsfall, so bestehen gegen die Verwertung im Strafverfahren zumindest dann keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Betreiber der Dashcam auch Verletzter einer vom Betroffenen verwirklichten Straftat sein könnte.

Auf der Seite wird es ab Punkt 11 aa) sehr interessant für Dashcams, aber generell ist die ganze Seite nicht schlecht zu lesen.
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#24

ich habe den Fall auch mitbekommen und etwas anders verstanden warum die Aufnahme erlaubt wurde. Die Rechtslage scheint hier anders zu sein, weil die Kamera anscheinend nicht dauerhaft aufgezeichnet hat, sondern auf einen konkreten Anlass bezogen erst eingeschaltet wurde. (glaube bei Spiegel stand das so)
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#25

Interessant ... Urteil

Generell ist die Zulassung als Beweismittel immer noch strittig, wie unter 11 aa) aufgeführt.

Dann steht dort auch [...] wenn Personen aus eigener Machtvollkommenheit zielgerichtet mittels Dashcam-Aufzeichnungen Daten für staatliche Strafverfahren erheben und sich so zu selbsternannten „Hilfssheriffs“ aufschwingen. So liegt der Fall aber nicht. [...]

Was das Gericht hoffentlich nur in der Urteilsbegründung außer Acht läßt, ist der Fall, in dem sich zwei Sherrifs zusammen tuen, wobei der eine provoziert und der andere, Datenschutzgeschulte (haha) die Dashcam einschaltet, sobald das Opfer ausflippt. Ein Gericht kann in einem solchen Fall den Hilfssherrif nicht vom Zeugen unterscheiden und wiederspricht sich damit selbst. Zwar wäre das Opfer in dem Fall nicht von den Vorwürfen befreit, das Gericht müßte aber mildernde Umstände beim Strafmaß berücksichtigen und der Staatsanwalt müßte sich mit den Hiflssherriffs befassen.

Und im weiteren Verlauf insb. unter 30 wird deutlich, dass das Gericht einzig auf die "Effektivität der Strafverfolgung" abstellt und damit quasi jederman mit Dashcam zum Hilfssherriff beruft, ungeachtet der gesellschaftlichen Folgen im öffentlichen Leben.

Meiner Meinung nach hat das Gericht zu viel Arbeit und versucht einen schnellen Verstoß zur bald möglichen Einführung der deutschen Bürgerwehrapp. Diese wird zur Pflicht beim Besitz und Einsatz mobiler Kameras. Sobald eine App auf den Bilder einen Verstoß gegen Gesetze feststellt, wird das Beweismaterial dem zuständige Strafrichter automatisch per Email zugeschickt. Er prüft dann nur noch die Schwere des Vergehens und senden das passende, vorfomulierte Urteil incl. Strafmaß zu und nimmt den Staatsanwalt und die Polizeidienststelle auf cc.

Falls der Täter über eine Smartwatch mit Hormonspiegelüberwachung verfügen, kann er im Fall eines überhöhten Stresspegels mildernde Umstände gelten machen, weil diese netten kleinen Botenstoffe den Verstand und damit die Selbstkontrolle ausschalten.

Und weil irgendwann einmal jeder von uns ausflippt, erwatet uns bei aktueller Dichte an Kameras in der Öffentlichket eine Gesellschaft aus verurteilten Straftäter.
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