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evomann schrieb:Hallo Claudia,
wenn Du natürlich eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast, dann würde ich mich ganz ruhig auf dem Sofa zurücklehnen, jetzt ist das eine Angelegenheit zwischen Werkstatt und Versicherung.
.
Das glaube ich weniger! Sie hat die Werkstatt beauftragt und damit der Entscheidung vorgegriffen, ob sie die überhaupt beauftragen durfte.
Es ist richtig, dass eine Reparatur auch in einer freien Werkstatt ausgeführt werden kann (ev. muss), wenn sie mit der in einer Vertragswerkstatt gleichwertig ist. Es gab gerade vor kurzer Zeit ein Urteil dazu im ADAJUR-Newsletter (ein Newsletter vom ADAC über aktuelle Urteile, die auch in der Verkehrsrechts-Datenbank des ADAC zu finden sind). Leider kann ich es nicht mehr so präzise wiedergeben, dass es hier helfen könnte. Vielleicht mal dort (als ADAC-Mitglied) selbst suchen!
Ergänzung:
Wenn ich mich so grob erinnere, muss Dir die Versicherung wohl konkret eine Werkstatt nennen, wo die Reparatur gleichwertig zu dem günstigeren Preis hätte ausgeführt werden können. Nur allein das Geld fordern reicht nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2015, 14:04 von
chevini.)
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Ich kann da jetzt nur von meinen eigenen Erfahrungen sprechen, die ich gemacht habe.
Die Wahl des Gutachters ist einem selbst überlassen, ich würde mich auch nicht darauf einlassen, dass die Gegnerische Versicherung einen von ihren vorbeischickt.
Genauso, wohin du dein Fahrzeug zur Reparatur bringst.
Ich habe immer nach Gutachten abgerechnet, da kann dir die gegnerische Versicherung von dem Gutachten einen Teil abziehen, wenn die Kosten über den einer freien Werkstatt liegen, es sei du hast ein Lückenloses Checkheft und alles wurde beim Hersteller und nicht in einer freien Werkstatt gemacht.
Die Versicherungen versuchen natürlich einen Grund zu finden um wenig bis gar nicht zahlen zu müssen, dann gleich Anwalt einschalten und druck machen.
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chevini.....ich kann nur von meinem Fall aus dem letzten Jahr so berichten: mein Auto BMW E30/B6 3.5 Heckschaden durch Auffahrunfall an der Ampel, Schaden ca. 5.800,00 EUR, Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, Versicherung meldet sich und fragt nach den Gutachter, selber besorgen oder einen von der Versicherung stellen. Gutachter habe ich bestellt, Fahrzeug stand beim BMW-Händler, nach ca. 4-5 Tagen kam Anruf von der Versicherung wo ich den Wagen reparieren lassen wolle, Antwort: Beim Händler wo er jetzt steht, Händler und Versicherung haben sich abgesprochen und nach 2 Wochen war das Auto wieder fertig.
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evomann schrieb:chevini.....ich kann nur von meinem Fall aus dem letzten Jahr so berichten: mein Auto BMW E30/B6 3.5 Heckschaden durch Auffahrunfall an der Ampel, Schaden ca. 5.800,00 EUR, Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, Versicherung meldet sich und fragt nach den Gutachter, selber besorgen oder einen von der Versicherung stellen. Gutachter habe ich bestellt, Fahrzeug stand beim BMW-Händler, nach ca. 4-5 Tagen kam Anruf von der Versicherung wo ich den Wagen reparieren lassen wolle, Antwort: Beim Händler wo er jetzt steht, Händler und Versicherung haben sich abgesprochen und nach 2 Wochen war das Auto wieder fertig. ![Peitsche Peitsche](https://www.mini2.info/images/smilies/icon_peitsche.gif)
Das glaube ich Dir ... ist auch der normale, übliche Ablauf, aber es kommt auf die Versicherung an! Seinen eigenen Gutachter zu nehmen ist auch immer ratsam!
Der Unterschied zum aktuellen Fall ist, dass Du mit der Versicherung kommuniziert hast und die Zusage zur Reparatur beim BMW-Händler bekamst, die es im aktuellen Fall wahrscheinlich nicht gab. In Deinem Fall konntest Du Dich berechtigt "ganz ruhig auf dem Sofa zurücklehnen"!
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Hierbei handelt es sich um das sogenannte Schadenmanagement mancher Versicherungen. Siehe auch aktuelle Autobild letzte Seite.
Sofort zum Anwalt. Ist es vielleicht die HUK? siehe hier
captain-huk
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evomann schrieb:Hallo Claudia,
wenn Du natürlich eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast, dann würde ich mich ganz ruhig auf dem Sofa zurücklehnen, jetzt ist das eine Angelegenheit zwischen Werkstatt und Versicherung.
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Das stimmt so nicht ganz.
Der Werkleistungsvertrag ist zwischem Auftraggeber und Werkstatt zu Stande gekommen.
Die Abtretung berührt den eigentlichen Anspruch der Werkstatt gegenüber dem Auftraggeber nicht.
Die Abtretung der Ansprüche ist nur eine "Art der Zahlung". Sollte die Versicherung nicht zahlen, bleiben die Ansprüche der Werkstatt gegen den Auftraggeber. Diese sind durch die Abtretung ja nicht erloschen.
+++ R60 CS All4 +++
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crazyblack.....da ist jetzt ja hier eine Diskusion ins Rollen gebracht worden. Zu meiner Meinung mit der Abtretungserklärung, da muß sich doch die Werkstatt vor der Reparatur mit der Versicherung einig sein was oder nicht gemacht werden darf / kann. Ich habe bislang damit nie Schwierigkeiten gehabt, es hat dann zwar 1-2-3 Tage gedauert bis die Versicherung ok sagte und die Werkstatt mit der Reparatur anfangen konnte.
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Was ist daraus geworden und gab es eine einigung ??
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