28.10.2019, 18:31
Für E-Autos u. PHEV gibt es ja noch eine andere Versteuerungsmöglichkeit.
E-Kennzeichen).
Das geht noch weiter, geht aber dann zu weit.
Wie sieht die Förderung bzw. Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung für
elektrifizierte Fahrzeuge konkret aus?
Für Elektrofahrzeuge (BEV / PHEV) wird zukünftig gelten: Halbierung des
Bruttolistenpreises (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils
für Privatnutzung. Dies gilt für die pauschale 1 % Regelung und bei Fahrten zwischen
Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei
Familienheimfahrten.
Bitte beachten Sie, dass bei den PHEVs die Kriterien des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) -
weniger 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach WLTP - angelegt
werden (Stand 31.10.2018). Ausschlaggebend ist hier die „Elektrische Reichweite
innerorts (EAER City, siehe Anhang). Nur die PHEV-Fahrzeuge, die diese EmoG-Kriterien
erfüllen, profitieren auch von der niedrigeren Besteuerung (Richtlinien analog Berechtigung
E-Kennzeichen).
Das geht noch weiter, geht aber dann zu weit.
Let´s MINI: Loreley 2005; Hamburg MINI Day´s 2005, Hamburg MINI Day´s 2006; MINI United: Zandvoort 2007
Let´s MINI: Hildesheim 2008; Rock the Race, Oschersleben 2008; Crossing Austria 2009; Weser Tunnel blasen 2010;
Celler MINI Days 2010; CROSSingAlps 2011; MINI United 2012 Le Castellet; HarzTour I+II; CROSSingAlps2013
CROSSingAlps 2016, ALL Generation Tour 2017, Erzgebirge Tour 2017 All Generation Tour 2018, Crossing Alps Recon 2018;
MAGT 2019; CrossingAlps 2019; MINIlike.at 2019; MAGT 2024