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Frage zum Saisonkennzeichen
#1

Servus miteinander! Also, weiss vielleicht jemand was passiert wenn man mit einem Saisonkennzeichen (4-10) z.B. im März unterwegs istPfeifen
Also ich meine wie siehts mit der Polizei aus wie hoch ist die Strafe? Und wenn was passiert muss ich währscheinlich alles selber zahlen oder?Traurig
mfg
Flo

[Bild: sigpic9444.gif]:hehe:Turbo?!?!? Kompressor mein Freund, Kompressor!He He


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#2

Bitte auf eine bessere Titelwahl achten.


Hab's mal geändert. Sonne

#Lotte
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#3

ach komm....Nen Vogel
He He

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#4

Keine Ahnung, wie hoch die Strafe ist, die dich im Fall einer Kontrolle erwartet.

Aber was meiner Meinung nach viel wichtiger ist, du bist ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Edit: Hast du im Prinzip ja schon geschrieben.
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#5

Hab gerade mal 2 min gegoogelt, weil mich das Thema irgendwie interessiert hat und hab folgendes gefunden...

http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-de...index.html

...allerdings gilt ja auch seit heute der neue Bußgeldkatalog, von daher keine Garantie ob das noch stimmtPfeifen

greez!
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#6

mhhh.... hab grad im netz gelesen, dass es 50 euro und 3 Punkte sind...des würd ja grad noch gehen...Sonne
Aber das der Versicherungschutz weg is, ist natürlich ganz und gar nicht gut..was aber auch logisch ist...Confused

diese warterei bis april macht mich noch wahnsinnig....Ihn Ohnmacht fallen

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#7

@onlyMINI

ja danke so weit bin ich auch gekommen. Aber das mit der Versicherung ist halt zeimlich sche....Augenrollen

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#8

olf-hemp schrieb:mhhh.... hab grad im netz gelesen, dass es 50 euro und 3 Punkte sind...des würd ja grad noch gehen...Sonne

Ich hätte da noch paar Punkte falls du die unbedingt sammeln möchtest...Devil!
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#9

also das der Versicherungsschutz erlischt, ist meiner Meinung nach falsch.
Du hast ja am Fahrzeug nichts verändert, dass den Vertrag erlischen läßt.
Vielmehr ist es so, dass du eine Art Auflage nicht beachtest. Quasi so, als ob du mehr Jahres-KM fähst als du angegeben hast. Auch hier ist der Versicherungsschutz gegeben. Mußt allerdings nachzahlen.Genauso sieht das beim Saisonkennzeichen auch aus.

Bzgl der Polizei:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
809606
Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab.
§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat
3 Punkte 40,00 Euro

-sprich: OWI Anzeige

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#10

hey danke fürs AngebotSonne

Aber wenn dann sammle ich die schon selberParty 01... sonst wärs ja langweilig.....
Party 02

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