01.11.2010, 20:04
DN-Mini schrieb:Wir haben im März unseren Mini Cooper D nachdem die Leasingzeit abgelaufen war auch nicht im Originalzustand zurückgegeben.
Nachträglich verbaut war der HR Federsatz, Spurverbreiterungen v+h, und es waren auch Non Runflatreifen aufgezogen. Nichts davon wurde mit dem Händler im Vorfeld abgesprochen oder schriftl. genehmigt.
Was hat der Händler gesagt ? ... Nichts !!! Der Wagen wurde genau in diesem Zustand zurückgenommen. Es geht also auch anders und der Händler hat sich dann natürlich auch über das Anschlussgeschäft gefreut.
Du hast das Fahrzeug damit (zum Glück) aufgewertet und dem Händler war dies recht.
Vertragstechnisch hast Du allerdings absolut kein Recht, da Du kein Eigentümer bist.
Im Extremfall heißt dies zurückrüsten oder gar eine entsprechende "Vertragsstrafe" zu kassieren.
Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann 
