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Frage zum Gutachten zur ABE
#1

Hallo

Da ich bald meine Winterräder montieren werde ist mir in meinem Gutachten zur ABE folgende Auflage aufgefallen.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Jetzt habe ich eine Dumme Frage:
Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?

Mini-N el*2001/116*0343*02


Angehängte Dateien
.pdf Honda-Mini-Mitsubishi-Rover.pdf Größe: 88,98 KB  Downloads: 152
.pdf MILANO - MI 656_16_abe.pdf Größe: 45,94 KB  Downloads: 180
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#2

Letzter freier Name schrieb:Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?

Meiner Meinung nach mußt Du beides, also die ABE (=> keine Eintragungspflicht) und das Gutachten (=> gültige Rad/Reifenkombination) mitführen ...

Aber bei einer 6,5x16-Felge kräht da eh kein Hahn nach ... Schulter zucken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#3

Meines Wissens muss man die ABE oder das Gutachten nur mitführen, wenn die neuen Räder von der im Fahrzeugschein genannten Bereifung abweichen. Das sollte bei 16" eigentlich nicht der Fall sein.

[Bild: sigpic7286_14.gif]
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#4

Ne, da im COC Papier alle möglichen RadReifen Kombinationen für das Fahrzeug hinterlegt sind! In meinem Schein steht auch 195 auf 16" drin, aber ich fahre eingetragene 215/40/17er...

<<<<NOT NORMAL>>>>

Yeah!Yeah!Yeah!
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#5

Hier gilt für dich Auflage A01 und du musst mit ABE und Gutachten zum Tüv und die Felgen eintragen lassen.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#6

Scotty schrieb:Hier gilt für dich Auflage A01 und du musst mit ABE und Gutachten zum Tüv und die Felgen eintragen lassen.

Top richtig Scotty

E10? Niemals...ein Männerauto ist doch kein Vegetarier!
02/2007-07/2010 MINI COOPER S ... bis 05/2013 MINI JOHN COOPER WORKS
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