02.11.2012, 22:24
The Stig schrieb:Er kommt morgen 16 Uhr mal vorbei
Verdammt, das schaff ich nicht. Vermute aber eh, dass ich nur noch mehr ein "Ich will es haben"-Gefühl bekäme.

The Stig schrieb:Er kommt morgen 16 Uhr mal vorbei
ME Heckenpenner schrieb:Echt so schlimm? Ich spiel mti dem Gedanken, mir das Challenge-Rohr (mehr isset ja nich) unter's Auto zu packen. Habe da momentan noch ne Anfrage laufen bei nem TÜVler, der auch Rennautos schon auf die Straße gelassen hat...^^
The Stig schrieb:Und: TÜV hin oder her! Damit wirst du immer angehalten werden und da scheixxt die Polizei drauf ob eingetragen oder nicht! Wenn es denen zu laut ist, ist es zu laut! Ich würde gar darauf tippen, dass auf der Stelle Feierabend wäre, wenn man so erwischt wird...da ist nix mehr mit Mängelkarte und paar Tage Zeit zum Rückrüsten...
Ayita schrieb:Eine TÜV Eintragung wird dir nichts nutzen. Wenn die Rennleitung der Meinung ist, das ist zu laut, dann läfst du Heim.TÜV ist nicht der Schutz vor Strafe. Wenn die max. DB überschritten werden, bleibt das Auto stehen, ob eingetragen oder nicht.
Genau so schauts aus!
ME Heckenpenner schrieb:Dürfen die ja nicht wegen der Lautstärke. Ist ja keine Gefährdung. Wär Frankfurt jetz keine zwei Autostunden von hier, würd ich mir glatt den Spaß machen, runterzukommen und mal zu hören.
Ayita schrieb:Mit einer zu lauten Abgasanlage verstößt du gegen die StvO!!!!!
Die Polizei kann deinen Wagen sicher stellen (ist eben ein anderer Name für still legen) um eine Messung durch führen zu lassen.
Ein gesalzenes Bußgeld kommt noch dazu.
Ganz so einfach ist es nämlich nicht, mit einem 'Lärmbelästigungsgerät' herum zu fahren.
Auch wird eventuellen Anzeigen wegen Lärmbelästigung nach gegangen.
ME Heckenpenner schrieb:Ich wart mal ab, was da für ne Zahl steht
ChiliPower schrieb:was sagt uns das .....
ach wie ging es früher noch einmal.
endschaldämpfer öffnen, irgentwo zwischen ein klappe rein.
kommt die polizei, ... klappe schliessen, polizei weg ........ klappe öffnen.
wenn es nur soo leicht ginge.