chubv schrieb:Sehr brav 
Ich glaube dieses ganze Rechtszeug könnt ich nicht pauke. Muss ja total trocken sein.
Um es mit den Worten von Prof. Dr. Riedler zu sagen "Es kommt drauf an..."
Ich gbe dir absolut Recht, es gibt Rechtsgebiete die sind stinklangweilig, aber dafür auch wieder andere die sind sehr, sehr lebhaft und extrem spannend. Und man wundert sich des Öfteren worüber man da so stolpert...z.B. heute in der Strafprozessordnung...§240a, da geht es um die Beeidigung von Schöffen im Schöffenprozess...nun ja, reichlich amüsant wenn man bedenkt, dass Österreich behauptet Kirche und Staat zu trennen....
(1) Nach der Ermahnung des Angeklagten sind die Schöffen, die in demselben Jahre noch nicht beeidigt worden sind, bei sonstiger Nichtigkeit zu beeidigen. Die Schöffen erheben sich von den Sitzen und der Vorsitzende richtet an sie folgende Anrede:
"
Sie schwören und geloben vor Gott, die Beweise, die gegen und für den Angeklagten werden vorgebracht werden, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit zu prüfen, nichts unerwogen zu lassen, was zum Vorteil oder zum Nachteil des Angeklagten gereichen kann, das Gesetz, dem Sie Geltung verschaffen sollen, treu zu beobachten, vor Ihrem Ausspruch über den Gegenstand der Verhandlung mit niemand, außer mit den Mitgliedern des Schöffengerichts, Rücksprache zu nehmen, der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder der Schadenfreude kein Gehör zu geben, sondern sich mit Unparteilichkeit und Festigkeit nur nach den für und wider den Angeklagten vorgeführten Beweismitteln und Ihrer darauf gegründeten Überzeugung
so zu entscheiden, wie Sie es vor Gott und Ihrem Gewissen verantworten können."
(2) Sodann wird jeder Schöffe einzeln vom Vorsitzenden aufgerufen und antwortet: "
Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe." Das Religionsbekenntnis der Schöffen macht hiebei keinen Unterschied. Nur solche, die keinem Religionsbekenntnis angehören oder deren Bekenntnis die Eidesleistung untersagt, werden durch Handschlag verpflichtet.
(3) Die Beeidigung gilt für die Dauer des Kalenderjahres; sie ist im Verhandlungsprotokoll und fortlaufend in einem besonderen Buche zu beurkunden.
Meiner Meinung nach hat Gott in der StPO genau 0,Josef zu suchen...mal sehen ob sich diese Formulierung mal ändert. Ich finds jedenfalls HÖCHST befremdlich in einem weltlichen Prozess unabhängig von der eigenen Religion auf Gott zu schwören
LG;
Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!