Hömma Kollege, ich komm auch aus´m Pott, also erzähl mich nix von Proll-3er BMWs oder "Ameisen duckt euch Polos" mit Nebelscheinwerfern!
Aber wie gesagt, die sollten doch eigentlich nur blenden, wenn sie falsch eingestellt sind.
Man fährt bei nebel ja auch nicht mit hoch scheinenden Fernlichtern rum (Stichwort "weiße Wand")
wenn man nen knöllchen bekommt wegen falsch eingestellten Leuchten fänd ich das fairer, als jeden zu verteufeln, der die neblis etwas zu lange eingeschaltet hat, oder auch mal im wald bei "nur Regen" um den den seitenrand etwas besser auszuleuchten....
Keine sorge, ich versuch jetzt nicht für mich ne rechtsgrundlage zu schaffen, um bei jedem Wetter mit "kompletter Tannenbaumbeleuchtung" zu cruisen, wie die "Dröner" es machen!