Kopier ich das mal da rein - Infos vom Außenministerium
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium...ik-de.html
: (ach ja, einen gültiger Reisepass oder Personalausweis braucht man mit)
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In der Tschechischen Republik ist das Mitführen von Warnwesten für alle Lenker (LKW, PKW und Motorrad) auf allen Straßen außerhalb des Ortsgebietes verpflichtend. Auch für Begleitpersonen wird das Mitführen von Warnwesten empfohlen. "Licht am Tag" ist während der Fahrt ganzjährig vorgeschrieben. Um Strafen wegen „fehlender Beleuchtung“ vorzubeugen wird das Mitführen eines Ersatzlampensets im Auto empfohlen. Bei Anmietung eines Autos sollte darauf geachtet werden, dass im Erste-Hilfe-Kasten auch eine spezielle, gekrümmte Verbandschere vorrätig ist. Dies gilt allerdings nur für PKWs mit tschechischer Zulassung.
In der Zeit von 1. November bis 31. März gilt für die gesamte Tschechische Republik eine generelle Winterreifenpflicht.
Für Fahrzeuglenker ist während der Fahrt die Verwendung eines Mobiltelefons (ausgenommen mit Freisprechanlage) verboten. Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Bestätigung des Besitzers (in Englisch oder Landessprache) mit sich zu führen, dass das Fahrzeug leihweise zur Verwendung gestellt wurde. Für ausländische Fahrzeuge ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erforderlich (am einfachsten durch die "grüne" Versicherungskarte zu erbringen). Auch für Motorfahrräder/Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.
Seit 2006 ist in Tschechien für tschechische Lenker über 60 Jahre das Mitführen eines Gesundheitszeugnisses vorgeschrieben. Vereinzelt wurde jedoch über Kontrollen und Bestrafungen von Österreichern berichtet. Diese Vorgabe betrifft einzig Autofahrer, die sich im Besitz eines in der Tschechischen Republik ausgestellten Führerscheines befinden. Eine Beanstandung wegen Nicht-Mitführens eines Gesundheitsnachweises gegen österreichische Staatsbürger widerspricht EU-Recht und ist rechtlich daher nicht haltbar. Um diesbezüglich etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, darf angeraten werden, ein Dokument in deutscher und tschechischer Sprache mitzuführen, welches über die Homepage des ÖAMTC abgerufen und ausgedruckt werden kann.
Bei Verkehrskontrollen kann auch die Begutachtungsplakette überprüft werden. Die in Österreich geltende Toleranzfrist von bis zu vier Monaten nach Ablauf der Kfz-Prüfplakette ("Pickerl") wird nicht akzeptiert.
Ein Polizeiprotokoll – eine Diebstahl- oder Verlustanzeige – berechtigt nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
Es gilt strengstes Alkoholverbot (0,0 Promille)! Bei jeder Verkehrskontrolle wird auch ein Alko-Test durchgeführt. Ist der festgestellte Alkoholwert bis zu 1 Promille, droht dem Lenker eine Geldstrafe von 2.500 bis zu 20.000,- CZK und ein Lenkverbot für die Tschechische Republik von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Beim Wert von bis zu 0,3 Promille sind keine Strafpunkte vorgesehen. Über diesem Wert erhält der Lenker 7 Strafpunkte.
Wird ein Alkoholgehalt von mehr als 1 Promille festgestellt, handelt es sich um eine Straftat, welche dann beim zuständigen Gericht anhängig wird. Strafverfügungen werden lediglich in der Landessprache ausgestellt.
Das Tankstellennetz ist flächendeckend, bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
Für die Benützung von Autobahnen und Straßen erster Klasse ist eine Vignette vorgeschrieben. Vignetten mit einjähriger, einmonatiger oder zehntägiger Gültigkeit sind unter anderem an Grenzübergängen, Tankstellen und zahlreichen Postämtern sowie Wechselstuben erhältlich.
Mitführen sollten Autofahrer im Fahrzeug in jedem Fall:
Warndreieck
Sanitätskasten
Ersatzglühbirnen
Die grüne Versicherungskarte.
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (am zweckmäßigsten die grüne Versicherungskarte)
Weitere Auskunft in Englisch finden Sie auf der Website des tschechischen Verkehrsministeriums.
Informationen zur Verkehrssituation für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik sind unter der Telefonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen/Schnellstraßen: 90/130 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für das Prager Stadtgebiet beträgt 50 km/h.
Ausländische Reisende können in allen Notfällen unter der Rufnummer 112 jedwede Hilfe anfordern bzw. Hilfestellung erhalten; die Polizei ist unter der Rufnummer: 158, die Rettung unter 155 erreichbar. Im Falle einer Panne kann neben der erwähnten Nummer 112 auch einer der beiden Autofahrerclubs kontaktiert werden, und zwar entweder UAMK unter 1230 oder ABA unter 1240.
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