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Händlerkommentar "Ich verkaufe den Wagen eines Freundes" ?
#11

geisi schrieb:Wichtig ist weniger die Garantie als disponibles Vertragsverhältnis mit einem Dritten sondern die gesetzlich Gewährleistung. Formulierungen wie "verkaufe es für einen Freund" haben meist den Hintergrund die Sachmängelhaftung bei privaten Verkäufen auszuschließen. Darauf solltest du im Kaufvertrag achten bzw. wer genau der Vertragspartner ist. Gewerbliche Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Muss diese Gewährleistung im Kaufvertrag genannt werden?
Der Händler heißt FAP GmbH in Stuttgart, denke also, dass das Unternehmen eingetragen ist.

War heute in Stuttgart und habe mir den MINI angesehen, echt TOP Smile
Das Fahrzeug war bei seinem "Kumpel" im Leasing für 2 Jahre und wurde danach abgegeben, da er sich einen F56 stattdessen geholt hat. (laut Händler)
Dekra Gutachten kann ich mir glaube ich sparen, da die letzte Wartung bei einem BMW Vertragshändler mitte April erfolgt ist. (vor 5k KM)

EDIT: Habe den Kaufvertrag gerade vor mir liegen, der Händler hat seinen Firmenstempel am Kopf der Kaufvertrages gesetzt, sollte also passen hoffe ich.
Fahrzeugbriefnr stimmt mit der, im Kaufvertrag überein. Bei der Fahrgestellnr. scheint ein Zahlendreher drin zu sein, werde den Händler am Montag darauf ansprechen. Sonderausstattung wurde ebenfalls in dem zugehörigen Feld leer gelassen, ist das schlimm? Soll das ebenfalls nachgebessert werden?
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#12

Gewährleistung kann nur ausgeschlossen werden und das auch nur bei Privatverkäufen. Achte nicht auf den Stempel, achte auf die Unterschrift.
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#13

cercetas schrieb:Muss diese Gewährleistung im Kaufvertrag genannt werden?

Nein ... und wenn nirgends steht, dass die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert wird, hast Du die gesetzlich vorgesehenen 2 Jahre.

cercetas schrieb:... Habe den Kaufvertrag gerade vor mir liegen, der Händler hat seinen Firmenstempel am Kopf der Kaufvertrages gesetzt, sollte also passen hoffe ich. ...

Das reicht (eventuell) nicht! Die Firmenangabe muss dort sein, wo "Verkäufer" steht und Deine persönlichen Angaben unter "Käufer".

cercetas schrieb:... Bei der Fahrgestellnr. scheint ein Zahlendreher drin zu sein, werde den Händler am Montag darauf ansprechen.

Die Fahrgestellnr. muss korrekt sein!

cercetas schrieb:Sonderausstattung wurde ebenfalls in dem zugehörigen Feld leer gelassen, ist das schlimm? Soll das ebenfalls nachgebessert werden?

Ja. Die Sonderausstattung sollte detailliert aufgeführt werden. Ansonsten hast Du eventuell bei Abholung (wenn Du ihn kaufst) nur noch die Hälfte im/am Auto!
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#14

geisi schrieb:Gewährleistung kann nur ausgeschlossen werden und das auch nur bei Privatverkäufen. Achte nicht auf den Stempel, achte auf die Unterschrift.

Du meinst die Händlerunterschrift auf dem Kaufvertrag?
Auf diesem habe nur ich unterschrieben.
Lediglich der Firmenstempel ist am oberen Rand des Kaufvertrages.

Habe ein Bild angehängt, in diesem wird veranschaulicht, mit welcher Floskel der Kaufvertrag beginnt.


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#15

cercetas schrieb:Du meinst die Händlerunterschrift auf dem Kaufvertrag?
Auf diesem habe nur ich unterschrieben.
Lediglich der Firmenstempel ist am oberen Rand des Kaufvertrages.

Habe ein Bild angehängt, in diesem wird veranschaulicht, mit welcher Floskel der Kaufvertrag beginnt.

Sieht etwas merkwürdig (unprofessionell) aus! Die Händlerunterschrift ist unwichtig, entscheidend sind Name (Firma) und Anschrift in den Zeilen für den Verkäufer.

Nebenbei bemerkt erscheint mir das als "Bestellung" und nicht als "Kaufvertrag". Bei einem Kaufvertrag haben Verkäufer und Käufer zu unterzeichnen!
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#16

Stempel ist vollkommen egal wichtig ist die Unterschrift.
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#17

Na super...dann werde ich ihn am Montag darauf hinweisen, den Vertrag noch zu unterzeichnen.

Oder soll ich ihm gleich den ADAC Kaufvertrag vorlegen?
Kann mir nicht denken, dass er das gut heißen wird, zumal ich ihn eh schon mit Fragen durchlöchert habe heute...^^

Dass das immer so kompliziert werden muss, wahnsinn =/
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#18

cercetas schrieb:Na super...dann werde ich ihn am Montag darauf hinweisen, den Vertrag noch zu unterzeichnen.

Oder soll ich ihm gleich den ADAC Kaufvertrag vorlegen?
Kann mir nicht denken, dass er das gut heißen wird, zumal ich ihn eh schon mit Fragen durchlöchert habe heute...^^

Dass das immer so kompliziert werden muss, wahnsinn =/

Wie gutheißen? Willst du einen Freund oder einen ordentlichen Vertrag?
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#19

Natürlich letzteres.
Werde den ADAC Kaufvertrag dann am Montag in der Früh ausdrucken, bevor ich nochmals zum Händler fahre und das Geld überbringe...

Danke nochmals für die Unterstützung.
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#20

nur ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, und dann sollte dieses Wort auch ganz oben darüberstehen. Und nix mit Bestellung etc.

und dann so weiter ... der Verkäufer (und hier muß dann dessen Firmenname und Anschrift stehen) verkauft an den Käufer (da stehst dann Du drin) ... das Fahrzeug ...

oder ggf. in der anderen Reihenfolge, also erstgenannt Käufer, dann Verkäufer. Also ausgefüllt in den vorgesehenen Feldern, bitte. Und nicht irgendwo ein Stempel im Anhang oder auf der Rückseite oder dem Briefkuvert...

R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"

Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur" Party 02
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