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Hallo zusammen,
ich werde mir morgen Früh einen schönen JCW, EZ 2012 ~40T KM, Vollausstattung etc. für 20T € anschauen.
Sieht alles echt top aus, nur der Kommentar des Händlers am Telefon hat mich stutzig gemacht, als er sagte "Das ist der Wagen eines Freundes"
Als ich daraufhin Frage, ob er denn im Kundenauftrag verkaufe, verneinte er und meinte "Der Wagen wird über meinen Namen verkauft"
Über zus. Gebrauchtwagengarantien etc, wird er mit mir dann vor Ort sprechen.
Ist mein mangelndes Vertrauen gerechtfertigt, oder sollte in diesem Fall alles passen, wenn er den Wagen dann sowieso über seinen Namen verkauft?
Danke für die Antworten vorab.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2015, 11:17 von
cercetas.)
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Ist es evtl. ein Leasingwagen?
Dann hat der vielleicht einem Freund vom Händler gehört.
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Ist auf jeden Fall nicht auszuschließen, hab ich jetzt bei dem kurzen Gespräch nicht in Erfahrung bringen können.
Aber generell, wenn der dann im Namen des Händlers verkauft wird, passt die Sache dann wieder, oder?
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cercetas schrieb:... Als ich daraufhin Frage, ob er denn im Kundenauftrag verkaufe, verneinte er und meinte "Der Wagen wird über meinen Namen verkauft"
Über zus. Gebrauchtwagengarantien etc, wird er mit mir dann vor Ort sprechen.
Ist mein mangelndes Vertrauen gerechtfertigt, oder sollte in diesem Fall alles passen, wenn er den Wagen dann sowieso über seinen Namen verkauft?
Danke für die Antworten vorab.
Du musst den Mini von einem Gewerbetreibenden kaufen (der ihn nicht mit seinem Namen privat verkauft, der Verkäufer muss also ein Gewerbebetrieb sein!). Dann steht Dir gesetzlich eine 2-jährige Gewährleistung zu, die auf 1 Jahr reduziert werden darf. Bei Kauf von einer Privatperson darf die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden (keine arglistige Täuschung o. ä. vorausgesetzt).
Garantien sind meist überflüssig, teuer und schließen häufig gerade die Bauteile aus, die anfällig sind und kaputt gehen. Bei Garantieverträgen kommt es auf das "Kleingedruckte" an.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2015, 00:03 von
chevini.)
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OK, danke.
Dann werde ich beim Kauf also drauf achten, dass der Wagen über sein Gewerbe verkauft wurde und nicht über seinen privaten Namen.
Wenn es sowieso eine min. 1 jährige Gebrauchtwagengarantie gibt, dann werde ich eine zusätzliche nichtmehr abschließen.
Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge beim Abschluss des Kaufvertrages zu beachten?
1. Händler muss über sein Gewerbe verkaufen
2. Zusätzliche Gebrauchtwagengarantien sind meist überflüssig
3. Habe irgendwo gelesen, der Händler soll mir schriftlich geben, bei einer BMW Werkstatt in meiner Umgebung die Wartungen, Reparaturen etc. durchzuführen. Trifft das zu?
4. ... noch irgendwelche nennenswerten Punkte, die auf jeden Fall beachtet werden müssten?
Technik, Zustand des Wagens etc. wird von einer DEKRA Prüfstelle kontrolliert, da dürfte ich dann wohl auf der sicheren Seite sein.
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cercetas schrieb:0. ... eine min. 1 jährige Gebrauchtwagengarantie ...
1. Händler muss über sein Gewerbe verkaufen
2. Zusätzliche Gebrauchtwagengarantien sind meist überflüssig
3. Habe irgendwo gelesen, der Händler soll mir schriftlich geben, bei einer BMW Werkstatt in meiner Umgebung die Wartungen, Reparaturen etc. durchzuführen. Trifft das zu?
4. ... noch irgendwelche nennenswerten Punkte, die auf jeden Fall beachtet werden müssten?
zu 0) keine "1 jährige Gebrauchtwagengarantie" sondern eine 1 jährige Gewährleistung! (ist gesetzlich und muss nicht extra vereinbart werden)
zu 1) als Verkäufer muss sein Gewerbe (eine Firma) stehen
zu 3) da hast Du m. E. kein Recht drauf, dürfte eine Frage der Absprache sein, wenn er zustimmt
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chevini schrieb:zu 0) keine "1 jährige Gebrauchtwagengarantie" sondern eine 1 jährige Gewährleistung! (ist gesetzlich und muss nicht extra vereinbart werden)
zu 1) als Verkäufer muss sein Gewerbe (eine Firma) stehen
zu 3) da hast Du m. E. kein Recht drauf, dürfte eine Frage der Absprache sein, wenn er zustimmt
Danke dir!
Macht die Sache nun um einiges klarer.
Hättest du noch sonstige Tipps, die ich beim Kaufvertrag beachten sollte?
Bzw. gibts irgendwo eine gute Zusammenfassung in Thema "Kaufvertrag Gebrauchtwagenkauf" ?
Habe mir die ADAC Checkliste und einige andere Beiträge durchgelesen, dort wird aber eher auf die generelle Kontrolle und den Zustand des Wagens eingegangen.
Nichts konkretes zum Vertrag an sich, solche Tipps würden auf jeden Fall helfen.
Danke nochmals
Gruß,
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Also wenn ein Gewerblicher Händler dir mit einem Kaufvertrag vom ADAC kommt

. Dann wird es mit dem rest schon

.
Aber vielleicht Irren wir alle und es ist ein netter

wie alle anderen offiziellen ja auch sind

.
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cercetas schrieb:Danke dir!
Macht die Sache nun um einiges klarer.
Hättest du noch sonstige Tipps, die ich beim Kaufvertrag beachten sollte?
Bzw. gibts irgendwo eine gute Zusammenfassung in Thema "Kaufvertrag Gebrauchtwagenkauf" ?
Habe mir die ADAC Checkliste und einige andere Beiträge durchgelesen, dort wird aber eher auf die generelle Kontrolle und den Zustand des Wagens eingegangen.
Nichts konkretes zum Vertrag an sich, solche Tipps würden auf jeden Fall helfen.
Danke nochmals 
Gruß,
Wahrscheinlich wird er Dir einen (oder seinen) Standardtext-Kaufvertrag vorlegen. Daran kannst Du nichts ändern, aber unbedingt die Zeit nehmen und alles genau durchlesen. Sollte er unverständliche Formulierungen bzw. Ungereimtheiten enthalten, lass sie Dir erklären (ev. Zusätze einfügen), auch, wenn er dabei unruhig und ungeduldig wird! Es ist ein Vertrag, dessen Inhalt Du mit Deiner Unterschrift akzeptierst.
Auf jeden Fall sollte Unfallfreiheit angekreuzt werden. Wenn diese Möglichkeit nicht vorgesehen ist, dann unter "Sonstiges" o. ä. handschriftlich ergänzen. Ist er nicht unfallfrei, muss exakt der Umfang der reparierten/ersetzten Teile aufgelistet werden.
So, wie es beim ADAC diese Checkliste gibt, gibt es m. E. vom ADAC auch ein Kaufvertrag-Musterformular. An dem kannst Du Dich orientieren, es im Hinterkopf behalten und mit dem vorgelegten Formular vergleichen.
Ansonsten Augen und Ohren bei der Besichtigung und Probefahrt auf und 4 Augen/Ohren sehen/hören mehr als 2, also nimm Dir mindestens eine Begleitperson mit!
Viel Erfolg!
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Wichtig ist weniger die Garantie als disponibles Vertragsverhältnis mit einem Dritten sondern die gesetzlich Gewährleistung. Formulierungen wie "verkaufe es für einen Freund" haben meist den Hintergrund die Sachmängelhaftung bei privaten Verkäufen auszuschließen. Darauf solltest du im Kaufvertrag achten bzw. wer genau der Vertragspartner ist. Gewerbliche Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
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