chubv schrieb:Aber ganz ehrlich ... was soll bei den Dingen die in so einer Apotheke sind schlecht werden?
Wo sind die Sanitöter ... bitte erklärt mir das mal.
Du hast gerufen?
ICH hatte beim MINI mal beim Pickerl den einzigen "Mangel" drin stehen "Erste Hilfe abgelaufen" (für den Sanitöter irgendwie peinlich - irgendwie aber auch nicht, siehe Unten) sowie "Kein Reserverad/Kein Pannenset" - dabei waren sie doppelt übergenau....
Reserverad/Pannenset ist NICHT vorgeschrieben, auch ist es NICHT strafbar mit einem Reifenschaden auf der Autobahn oder sonstwo liegenzubleiben - im Gegensatz dazu "darf" man nicht mit leerem Tank auf der Autobahn oder sonstwo rumstehen, denn DAS ist vorhersehbar und lässt sich verhindern - und selbst wenn ich einen Reservereifen dabei hätte würde ich den nicht auf der Autobahn selbst wechseln wollen.
Der Punkt Verbandszeug ist wirklich interesssant. Grundsätzlich ist es eher ein Problem des Gesetzgebers als ein Problem des Materials. Das Medizinproduktegesetz sieht nun mal vor, dass Medizinprodukte - und nichts anderes sind Wundauflagen und Co. ein Ablaufdatum haben müssen. Wobei das auch wieder nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist bis zu dem z.B. bei Wundauflagen garantiert wird, dass diese bei unbeschädigter Originalverpackung steril sind. Wobei steril ja auch so eine Sache ist...wir leben in einer Welt voller Keime, in dem Moment in dem du die Verpackung der bisher keimfreien Wundauflage aufmachst um die Wundauflage zur Wundversorgung zu verwenden ist diese genau genommen schon nicht mehr keimfrei...aus medizinischer Sicht spricht in der Regel aber nix dagegen auch eine Wundauflage mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zur Wunderversorgung zu verwenden.
Interessanter wirds bei Pflaster und ähnlichem, hier stellt sich eher das Problem, dass der Kleber durch die Temperaturschwankungen im Auto (Heiß im Sommer, Eiskalt im Winter) relativ schnell altert und das Zeug irgendwann nicht mehr klebt.
Praktisch gesehen spricht also nix dagegen das Zeug auch noch zu verwenden wenns abgelaufen ist, abgesehen vom Pflaster, das klebt halt irgendwann nicht mehr.
Und wie ist nun die Rechtslage? Tja, spannend. Das KFG sagt in §102 Abs. 10 lediglich "Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen."
Was bedeutet das nun? Das Verbandzeug muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt sein - und es muss zur Wundversorgung geeignet sein. Folgt man meiner Argumentation, dass das Verbandzeug auch nach überschreiten des MHD noch zur Wundversorgung geeignet ist....dürfte ein Polizist wegen eines "abgelaufenen" Verbandspackls nicht strafen. Ich hab mal mit einer befreundeten Polizistin drüber gesprochen und sie meinte normal straft sie persönlich deshalb nicht, zumal das Verbandspackl eh eher dann kontrolliert wird, wenn man jemanden wegen was anderen rauszieht und der lästig/ungut wird....sie belässt es normalerweise bei einem Hinweis man möge es doch mal erneuern...es soll aber auch Kollegen geben, die da gerne mal ein OM ausstellen...sie meinte der Einzige den sie deshalb mal belangt hat war jemand in einem circa 30 Jahre alten Fahrzeug der ein Verbandzeug mit sich führte, das so alt wie das Auto selbst war, sämtliches Material vergilbt und nicht mehr vollständig....
Manche sehen es auch nicht gerne, wenn 2 Verbandkästen im KFZ mitgeführt werden - denn man könnte ja auf die Idee kommen, im Ernstfall das "alte" Material zu verwenden um immer noch ein vollständiges, nicht abgelaufenes Verbandspackl für die nächste Kontrolle vorrätig zu haben
Ich als Sani seh das eher pragmatisch. Die wichtigsten Dinge sind Hausverstand und 2 gesunde Hände. Kommt man mit dem aus was im Verbandkasten drin ist kanns so schlimm nicht sein, ists wirklich schlimm hupfts mit dem Zeug auch nicht weit...darum führen manche Kollegen in ihren Autos richtige Notfallrucksäcke mit - die ersetzen aber streng genommen nicht den vom KFG vorgesehen Verbandkasten - und oft genug ist da dann Zeug drin, das man als Sani gar nicht verwenden darf. Man könnte natürlich sagen "ok, aber wenn ein Arzt anwesend ist kann der ja zumindest stechen und eine Ringer anhängen" aaaaber die Infusion sollte ja auch vorgewärmt sein und verträgt Temperaturschwankungen im Auto noch viel schlechter als die Pflaster...weswegen sich sogar manche mir bekannte Notärzte sich das wieder abgewöhnt haben das Zeug im Privat PKW dabei zu haben....
Langer Rede kurzer Sinn: Am wenigsten Ärger gibts wenn man alle paar Jahre mal a frisches Packerl reingibt und das Alte für den persönlichen Gebrauch hernimmt...ich selbst hab auch nur das normale Verbandpackl in meinen Autos - denn einen ordentlichen Notfallrucksack müsst ich immer von Auto zu Auto wechseln und der MINI Kofferraum ist ohnehin zu klein dafür - hatte mal einen Notfallrucksack aus unseren Rettungswagen zu transportieren - der ging ohne Sitz umlegen gar nicht rein
LG,
Manuel
Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!