ichweißeswirklichnicht schrieb:Ich wäre jedenfalls lieber vorsichtig mit manchen Ratschlägen. Einige hier schießen etwas übers Ziel hinaus. Es ist doch gar nicht gesichert, dass er einen Anspruch auf einen kompletten neuen Motor hat. Vielleicht hätte er sich auch mit einer Reparaturlösung zufrieden geben müssen. Nun hat man sich auf eine konsequente - und damit enorm teure - Lösung geeignigt. Der Händler - mglw. mit Kulanzunterstützung durch BMW - trägt rund 10 Mille, der Käufer steuert 1 Mille bei. Ich weiß wirklich nicht, was daran unfair sein soll. Das ist zum Vorteil des Kunden.
Solche Sprüche wie "ich würde dem zeigen wo's lang geht", "ich würde keinen Cent zahlen" oder "geht gar nicht, da würde ich den Lauten machen" kommen nicht selten von Leuten, die sich selbst gar nichts trauen. Vor allem aber erweisen sie dem TE einen Bärendienst, denn ein guter Rat sieht anders aus. Nix für ungut. 
Komplett unqualifiziert!
DarkSilverSurfer schrieb:Na das stet außer frage, denke das AH macht immer seinen Schnitt !
Aber der Punkt mit das mit dem " unter Vorbehalt bezahlt " ist ein guter Tipp, danke chevini
, werde diesbezüglich mein Glück versuchen.
Mal sehen was noch alles passiert, noch habe ich den Kleinen nicht zurück und bezahlt ist ja auch noch nichts.
Falls gewünscht halte ich euch weiter auf dem Laufenden, den dafür ist ja das Forum da oder


Nichts zu danken!
Ich habe noch immer das Gefühl (aufgrund Deiner Nachfragen und Skepsis), dass Du die Situation nicht so richtig einschätzen kannst (ist kein Vorwurf!), was genau vorgeht und wie mit Dir seitens des Verkäufers umgegangen wird. Ich glaube, das Problem anhand Deiner Ausführungen verstanden zu haben und kann Dir die beiden Varianten (nur unter der Annahme zutreffend, dass der Garantievertrag in Anspruch genommen wird!) zum besseren Verständnis noch einmal erklären.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur Anregungen gebe oder Ideen äußere, die ich in vergleichbarer Lage selbst durchführen würde, um obigem Schlauberger schon im Ansatz den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Du hast den Mini gebraucht gekauft, dazu eine separate Garantie für Schäden am Auto abgeschlossen (Umfang in den Versicherungsbedingungen / dem Kleingedruckten, wahrscheinlich mit Selbstbeteiligung). Das Autohaus hat grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht zu erfüllen. D. h., dass es Mängel am Fahrzeug (hier nach 3 Monaten) auf eigene Kosten beseitigen muss. Dabei ist ihm überlassen, wie und was es repariert. Das Auto muss hinterher einwand- und fehlerfrei fahren.
Im Schadensfall ist nur dieses Autohaus Dein Ansprechpartner. Nach dem Umweg über das andere ist Dein Mini nun dort gelandet, was so korrekt ist. Normal wäre jetzt der Ablauf a), das Autohaus hat jedoch b) gewählt. Inwiefern Du dem zugestimmt hast, weiß ich nicht!
a) Das Autohaus hat aufgrund seiner Gewährleistung die gesamten Reparaturkosten (Material und Arbeitsaufwand) zu tragen. Im Klartext: ein wirtschaftlich deutliches Minusgeschäft!
Du hast dabei selbst nichts zu bezahlen.
b) Der abgeschlossene Garantievertrag wird in Anspruch genommen. Der komplette Schaden wird von der Versicherung beglichen. Das Autohaus baut (großzügig) einen neuen Motor ein, verdient am Motor plus sämtlichen Materialien, hat einen lukrativen Werkstattauftrag und bekommt den gesamten Arbeitsaufwand erstattet. Im Klartext: ein tolles Geschäft mit ordentlichem Gewinn!
Auf welcher Basis Du mit € 1.000,- zur Kasse gebeten wirst, erschließt sich mir nicht. Vielleicht ist es die Selbstbeteiligung des Garantievertrags?
Bei diesem Vergleich sollte Dir einleuchten, warum sich das Autohaus für b) entschieden hat. Es ist das reine wirtschaftliche Eigeninteresse, obwohl a) der normale, richtige Ablauf gewesen wäre.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas auf die Sprünge helfen und die Augen öffnen. Die Entscheidung, was Du für die bessere Lösung hältst, liegt bei Dir. Wenn meine Vermutung stimmt, würde ich an Deiner Stelle auf Streichung Deines Anteils bestehen (bei Gewährleistung hast/hättest Du auch nichts zu zahlen!), da das Autohaus ein Minus in ein dickes Plus gewandelt hat!
Mich würde noch sehr interessieren: Wie hat sich das Autohaus eigentlich zu seiner Gewährleistungspflicht geäußert und wie passt die aus deren Sicht mit der geforderten Zahlung zusammen?