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Versicherung
#11

HGloeckler schrieb:Ich hab ne PKW-Rechtsschutz. Könnte ich die dann nutzen um im Schadensfall meiner Versicherung klarzumachen das sie zahlen müssen ? Ist aber halt der gleiche Versicherer wie die PKW-Haftpflicht ! Head Scratch
Lol wäre mal interessant Devil!
dann würde die Versicherung sich ja quasi selbst verklagen
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#12

cremi schrieb:Lol wäre mal interessant Devil!
dann würde die Versicherung sich ja quasi selbst verklagen

Das ist meine Idee... obwohl ich das ganze mal als "kackendreist" von mir dann bezeichnen möchte Devil!
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#13

Also, Artikel 32 greift da ein...

Soweit ich es verstanden habe, muß der Veranstalter gewisse Versicherungen abschließen:

a) Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
- für Personenschäden
- für Sachschäden
- für Vermögensschäden
b) Teilnehmer-Sport-Haftpflichtversicherung
- siehe a)
c) Zuschauer-Unfall-Haftpflichtversicherung
- für den Todesfall
- für den Invaliditätsfall

Interessant ist folgende Passage:

"Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter und Eigentümer untereinander sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruht."

Das heißt wohl, der Veranstalter ist versichert so gegen alles, wir Teilnehmer untereinander sind sogut wie gegen gar nix versichert Confused

Interessant ebenfalls eine Passage die ich schon quasi auswendig zitieren kann:

"Nach § 2 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wird der Versicherungsschutz nicht für Schäden gewährt, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten."

Was nun ? Ist der Sinn eine Höchstgeschwindigkeit nun oder nicht ? Ich habe das Gefühl der DMSB ist sich da selbst nicht sooo sicher.

Und nun etwas was den Deckel auf den Topf setzt:

"Versicherung des Wettbewerbfahrzeuges:

Jeder Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung, die ganz oder teilweise auf abgesperrten Straßen (tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum) durchgeführt wird, ist dafür verantwortlich, daß sein Fahrzeug ordnungsgemäß mit der durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 StVO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme € 1.022.600 pauschal haftpflichtversichert ist."

Laut Versicherungen sind wir ALLE das nicht ! Aber dann dürfte ja niemand überhaupt an der GLP teilnehmen, oder ?

Also ich blick jetzt echt nix mehr ! Es kommt mir vor als würde der DMSB es auf die Versicherung schieben, und diese auf den DMSB !!!

Fest steht auf jedenfall eines: Wir als Personen sind beim Unfall alle versichert und das mit nicht zu geringen Summen. Immerhin etwas... !
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#14

HGloeckler schrieb:Ich hab ne PKW-Rechtsschutz. Könnte ich die dann nutzen um im Schadensfall meiner Versicherung klarzumachen das sie zahlen müssen ? Ist aber halt der gleiche Versicherer wie die PKW-Haftpflicht ! Head Scratch

Z.B. beim ADAC ist es so, daß du die Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen kannst, wenn du einen Prozess gegen die Rechtsschutzversicherung selbst führst. Ich vermute stark, daß im Kleingedruckten auch der gesamte ADAC ausgenommen ist; ähnliches wird bei deiner RS höchtswarscheinlich auch der Fall sein - der Anwalt hat dann ja einen Interessenkonflikt (er prozessiert gegen die Hand, die ihn dafür bezahlt).

[Bild: ok.gif]
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#15

So,

aus dem Reglement der GLP:

IV.Erklärungen und Ergänzungen

Art. 1

1. Die Veranstaltung wird auf der Nürburgring Nordschleife (Rennstrecke) durchgeführt und dient nicht zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten. Die Rundenlänge beträgt 20.83 km. Die Veranstaltung führt über insgesamt 12 Runden = 249.96 km und setzt sich zusammen aus 2 selbst gesetzten Sollzeitrunden, 6 Bestätigungsrunden und 4 Runden auf Maximalzeit. Abschnitte mit einer Zeitwertung (Sprintrunden) sind nicht Bestandteil einer Gleichmäßigkeitsprüfung.

Danke für die Hilfe an Traudl Klink !
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#16

HGloeckler schrieb:Das ist meine Idee... obwohl ich das ganze mal als "kackendreist" von mir dann bezeichnen möchte Devil!

"Kackendreist" sind andere Sachen Pfeiff

In deinem Fall ist es meiner Meinung nach dein gutes Recht, wird aber nicht von allen Versicherern so gesehen. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass die AdvoCard z.B. "Klagen" gegen sich selbst zulässt.
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#17

Mit Sicherheit kann es nicht schaden die Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Anbieter zu haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Klage (Allianz gegen Allianz z.B.) schnell dazu führt, dass sie den Geldhahn zudrehen. Dann kommt ein riesiger Aufwand auf einen zu und ganz evtl. bleibt man noch auf den Kosten des Rechtsstreits zusätzlich zum entstandenen Schaden an den Fahrzeugen hängen.
Alle Versicherungen auf eine Gesellschaft zu "poolen" und dann hoffen sie werden einen dafür schon entgegen kommen, halte ich für sehr riskant. eek!
Ich hätte beinahe an einem Fahrsicherheitstraining für den Winter teilgenommen, der Veranstalter machte auf die Problematik Versicherung aufmerksam und verkaufte ein "teures" Produkt für einen Tag. Das fand ich vorbildlich, würde mir wünschen so etwas gebe es auch für Euch!
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#18

Hmm...

wie wär's mal mit ner Erfahrungsliste der Versicherungen ? Wäre vielleicht auch mal ganz interessant fürs nächste Jahr/Auto wenn man plant die GLP häufiger zu fahren.

Ich mach mal den Anfang:

HDI (hgloeckler) -> Nein, unverständliche Begründung
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#19

tach zusammen,

hab gerade mal bei unserem innendienst angerufen.

also wenn ich euren GLP richtig verstanden habe fährt man sozusagen "seiner eigenen zeit" hinterher...es geht also nicht um die erzielung von höchstgeschwindigkeiten, sondern um gleichmäßigkeit !!
demnach wäre das laut aussage unserer freundlichen innendienstkraft versichert...!!! Head Scratch
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#20

CooperChris80 schrieb:demnach wäre das laut aussage unserer freundlichen innendienstkraft versichert...!!! Head Scratch

Und deine freundliche Innendienstkraft gehört welcher Versicherung an :frage:

Achja, btw: Top
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