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mal ein Hinweis am Rande weil Ihr immer von "eintragen" redet: bei mir wollten die beim Verkehrsamt meine neuen Felgen nicht eintragen! Das wird angeblich nicht mehr in die neuen Papiere eingetragen sondern man muss das TÜV-Gutachten immer im Fahrzeug mitführen und für diese Aussage saß ich stundenlang im Verkehrsamt
CooperS schrieb:mal ein Hinweis am Rande weil Ihr immer von "eintragen" redet: bei mir wollten die beim Verkehrsamt meine neuen Felgen nicht eintragen! Das wird angeblich nicht mehr in die neuen Papiere eingetragen sondern man muss das TÜV-Gutachten immer im Fahrzeug mitführen und für diese Aussage saß ich stundenlang im Verkehrsamt
Dann sind die Herren und Damen aber falsch informiert !
Fakt ist, daß alle Eintragungen weiterhin beim Zulassungsamt in den Fahrzeugschein eingetragen werden sollten. Manch Polizist sagt sogar müssen ! Es wird aber beim neuen Schein nur noch in den Fahrzeugschein eingetragen, NICHT mehr in den Fahrzeugbrief !
Ich habe an meinem Fahrzeugschein auch eine zweite Seite drann, und die dritte wird wohl bald kommen
hast Du auch schon die neuen EU-Papiere? Seit Einführung dieser neuen Kfz-Papiere (glaube das war im Herbst 05) soll angeblich diese Regelung gelten, dass solche Änderungen nicht mehr eingetragen werden!
also ich habe den Dekra Prüfer gefragt ob ich nicht zur Zulassungsstelle fahren muss. Der meinte dass der grüne Wisch ausreicht, man muss ihn nur immer bei sich haben.
hey,
also ich habe heute die works-felge mit 205/40 eintragen lassen !!
ich hatte auch gefragt ob das nicht mehr in den schein eingetragen wird,er meinte nur :nee,iss nicht nötig ich soll das gutachten ins handschuhfach legen,wenn sie die neuen räder eintragen dann würden nur noch die eingetragen werden und keine anderen mehr (also die wo bisher drin gestanden haben würden raus genommen )
der prüfer hat sehr wert darauf gelegt ob die lenkwinkelanschläge montiert sind,ohne hätte er es nicht zugelassen !!! er meinte auch das trotzdem nurnoch wenig platz innen am radkasten wäre !!!
gruß stoffels
ff46rs schrieb:Ähhm für 205/40 gibt es doch eine Freigabe von BMW, das hätte man doch nicht extra abnehmen lassen müssen.
im teilegutachten steht extra drin das man die lenwinkelbegrenzer einbauen MUSS !!!
Zitat:" auflagen des herstellers:einbau des nachrüstsatz lankanschlag 32 11 0 293 erforderlich" !!!
habe aber auch nochmal bei 2 händlern nachgefragt und die haben es bestätigt !!!
oder sind das 2 verschiedene felgen von denen wir reden ???
siehe foto unten !!
gruß stoffels
Stoffels habe auch die JCW R105. Sind zwar andere wie du aber auch 18" Von JCW.
Wenn du die neuen EU-Fahrzeugscheine hast. musst du da garnix machen.
Weil das von BMW Freigegbben ist und in dieser EU Übereinstimmungs bla bla drin steht.
Daher musst die nur draufmachen zb. von BMW mit Begrenzer und das wars.
Sollte aber einer andere Bereifund drauftun muss er wieder zur Zulassungsstelle etc.
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