22.08.2006, 16:15
Ähm, sind es nicht 6 Monate und 2 Jahre ?
Triple is funny - Double makes the money
flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung. Bei einer Garantie muß BMW beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war oder bauartbedingt ist. Bei der Gewährleistung musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, BMW bekannt war bzw. Du ihn nicht verschuldet hast.
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.
flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung.und das ist leider komplett falsch
[...]
Zitat:[...]der paragraph würde mich aber mal interessieren
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.