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Die Inspektionspreise sind doch WAAAHHNSINN
#11

Servus!

Patrice20 schrieb:nich ölservice...er meint Inspektion I Zwinkern

Ich habe bei der 1. das Öl wechseln lassen!

Laut Checkliste: Motoröl und Filter wechseln (4.8l)

Siehe auch meinen Link inkl. Beschreibung!

Da steht es ganz klar drinn!




feschtag

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#12

Servus!

Bluebox schrieb:Ich gebe zu bedenken:
Wer den Regelservice nicht bei einem BMW Händler / Niederlassung durchführen läßt, hat später keine Chance mehr auf Kulanz im Falle einer Reparatur nach der Garantiezeit.

Desweiteren zweifel ich daran, dass eine freie Werkstatt im Stande ist den Fehlerspeicher immer richtig auszulesen und über die aktuellen technischen Serviceinformationen verfügt er sicherlich auch nicht.

Wenn´s dann dort mal "eng" wird, schickt man den Kunden doch wieder zum BMW / MINI - Service.

nichts für ungut, Gruß Bluebox.....

Nein! So stimmt das nicht!

Nach einem EU-Gesetz von Head Scratch schlagt mich tot, muß die Garantie (kulanz???) auf jedenfall gewährt werden,
wenn die Arbeiten nach Checkliste ausgeführt worden sind und Teile vom "Erstausrüster" verbaut wurden!

Habe erst heute beim warten auf den TÜV die gelesen und wie schon gesagt nach EU-Recht!!



feschtag

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#13

@feschtag
Sorry, aber das bezieht sich auf die ges. Gewährleistung von 2 Jahren.

Nach Ablauf der Gewährleistung reden wir hier von "Klulanz" und darauf hat man keinen Anspruch !! ( wie das Wort schon sagt )
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, darauf hat man garkeinen Anspruch und nur der Kulanzgeber entscheidet wehm, warum und unter wechen Voraussetzungen er diese gewährt.

[Bild: attachment.php?attachmentid=20587&stc=1&d=1162237427]......und ab durch die Mitte
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#14

Bluebox schrieb:Ich gebe zu bedenken:
Wer den Regelservice nicht bei einem BMW Händler / Niederlassung durchführen läßt, hat später keine Chance mehr auf Kulanz im Falle einer Reparatur nach der Garantiezeit.

eek!
Das war bei mir NICHT so.

Hab meinen Kleinen die letzten beiden Male NICHT beim BMW Händler gehabt. Nachdem er dann wg. diversen Sachen NICHT durch den TÜV gekommen istTraurig hat BMW anstandslos alles auf Kulanz behoben!Top
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#15

redminigirl schrieb:eek!
Das war bei mir NICHT so.

Hab meinen Kleinen die letzten beiden Male NICHT beim BMW Händler gehabt. Nachdem er dann wg. diversen Sachen NICHT durch den TÜV gekommen istTraurig hat BMW anstandslos alles auf Kulanz behoben!Top

Da hast du Glück gehabt, aber ich denke nach 3 Jahren nicht durch den TÜV zu kommen war dann wohl doch eher mehr als peinlich Pfeiff
Wie in meinem vorherigen Post schon geschrieben, ist Kulanz halt eine freiwillige Sache und manchmal kommt es sicher auch darauf an, worum es sich dabei handelt.

Aber eins ist jedenfalls sicher, über mangelnde Kulanzleistungen seitens BMW / MINI kann man sich sicher nicht beklagen.

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#16

Bluebox schrieb:Da hast du Glück gehabt, aber ich denke nach 3 Jahren nicht durch den TÜV zu kommen war dann wohl doch eher mehr als peinlich Pfeiff
Allerdings!Motzen Ich dachte ich wäre bei der versteckten Kamera!Head Scratch
Bluebox schrieb:Wie in meinem vorherigen Post schon geschrieben, ist Kulanz halt eine freiwillige Sache und manchmal kommt es sicher auch darauf an, worum es sich dabei handelt.
Aber eins ist jedenfalls sicher, über mangelnde Kulanzleistungen seitens BMW / MINI kann man sich sicher nicht beklagen.

Das kann ich bis jetzt nur unterschreiben!!!Top
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#17

@redminigirl
mir stellt sich gerade jedoch die Frage, wiso es bei den Serviceaufenthalten in der "freien" Werkstatt nicht schon aufgefallen ist, dass es solche Mängel am Fahrzeug gibt?
Das spricht auch nicht für eine ordentliche durchgeführte Inspektion. Da mir aber der genaue Sachverhalt nicht bekannt ist, wollen wir das jetzt hier nicht weiter vertiefen, sonst wird es noch Offtopic!

[Bild: attachment.php?attachmentid=20587&stc=1&d=1162237427]......und ab durch die Mitte
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#18

Servus!

Bluebox schrieb:@feschtag
Sorry, aber das bezieht sich auf die ges. Gewährleistung von 2 Jahren.

Nach Ablauf der Gewährleistung reden wir hier von "Klulanz" und darauf hat man keinen Anspruch !! ( wie das Wort schon sagt )
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, darauf hat man garkeinen Anspruch und nur der Kulanzgeber entscheidet wehm, warum und unter wechen Voraussetzungen er diese gewährt.


Naja! Jetzt nicht böse sein! Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil!!

Zitat:Nein! So stimmt das nicht!

Nach einem EU-Gesetz von schlagt mich tot, muß die Garantie (kulanz???) auf jedenfall gewährt werden,
wenn die Arbeiten nach Checkliste ausgeführt worden sind und Teile vom "Erstausrüster" verbaut wurden!

Habe erst heute beim warten auf den TÜV die gelesen und wie schon gesagt nach EU-Recht!!

Habe ich doch geschrieben!! Head Scratch



feschtag

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#19

Bluebox schrieb:@feschtag
Sorry, aber das bezieht sich auf die ges. Gewährleistung von 2 Jahren.

Nach Ablauf der Gewährleistung reden wir hier von "Klulanz" und darauf hat man keinen Anspruch !! ( wie das Wort schon sagt )
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, darauf hat man garkeinen Anspruch und nur der Kulanzgeber entscheidet wehm, warum und unter wechen Voraussetzungen er diese gewährt.


Die (eventl.) großzügige Kulanzgewährung muss man sich ja im Vorwege (garantiert!) aber auch teuer erkaufen.
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#20

@feschtag
hatte ich so nicht verstanden, sorry Zwinkern

@Zetto
das kannst du so sehen, wenn du es so willst. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, das billig auf Dauer nicht immer billiger ist.

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