21.01.2007, 21:13
scubafat schrieb:in dem fall zahlt doch nicht die teilkasko, sondern die hausversicherung von dem der dachziegel stammt!
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der Hausbesitzer zum Schadensaugleich herangezogen werden kann. Aber nur dann, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er wusste, dass die Befestigung der Ziegel nicht ausreichend war (Dach im schlechten Zustand, vorher schon fehlende oder lose Ziegel etc.).
Gleiches gilt übrigens für umgestürzte Bäume. Fällt ein morscher Baum auf das Auto eines Anderen, muss der Besitzer dafür haften, sofern ihm die Vernachlässigung seiner Instanhaltungspflicht (heißt das so?

Inwieweit die Versichrung des Besitzers in den beiden fällen überhaupt haftet, wenn das Verschulden des Besitzers nachgewiesen ist, ist dabei allerdings wohl ziemlich kompliziert. Wenn er Pech hat, muss er selber zahlen.
So hat mir das mein Vater erklärt.