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Sehr schneller Mini gestern auf der A61
#41

Ford Prefect schrieb:ich glaub ihr braucht mal alle ganz dringend haue Head Scratch Devil!

redest du mit mir Head Scratch

ich besieg dich lieber auf der piste He He

[Bild: sigpic7408.gif]
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#42

Hagen schrieb:Ähm... Head Scratch

Du weisst schon das du auf Autobahnabschnitten, wo kein Tempolimit gilt, so schnell fahren kannst wie du willst?


Stimmt leider nicht ganz....

ein Bekannter hatte letztens einen Unfall auf der Autobahn, wo kein Tempolimit war... also nach deiner Interpretation "freie Fahrt"

Ein anderer PKW ist von der Mitte rübergezogen und der Bekannte konnte von knapp 200 nicht so stark abbremsen, dass er den Auffahrunfall hätte verhindern können...

Schuld war eindeutig derjenige, der rübergewechselt hat, aber der Bekannte hat 50 % Mitschuld erhalten, weil er deutlich über der in Deutschland zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h lag...
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#43

pietsprock schrieb:Schuld war eindeutig derjenige, der rübergewechselt hat, aber der Bekannte hat 50 % Mitschuld erhalten, weil er deutlich über der in Deutschland zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h lag...
richtig, ist aber allgemein bekannt... wenn du mehr als richtgeschwindigkeit fährst musst du halt auch mehr aufpassen als die anderen...

FamousRockstar schrieb:redest du mit mir Head Scratch

ich besieg dich lieber auf der piste He He
warst du nicht der mit dem MZ-kennzeichen den ich bei der glp so 2-3 mal überholt hab? Devil!Devil!

proud member of the Little Girl Racing Team
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#44

pietsprock schrieb:weil er deutlich über der in Deutschland zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h lag...

Sorry, wo aber hast du deinen Führerschein gewonnen? 130 km/h ist die in Deutschland gültige Richtgeschwindigkeit, das bedeutet das man sich zu gunsten des Verkehrsflussen daran halten sollte mindestens 130 km/h zu fahren. Es sei denn dies wird durch Geschwindigkeitsbegrenzungen unterbunden, oder aber dem Fahrzeug ist es nicht möglich so schnell zu fahren.

Im übrigen gilt in der BRD: Auch bei uneingeschrängter Geschwindigkeitsbegrenzung stetig ein fahren mit angepasster Geschwindigkeit. Bedeutet das es schon erlaubt wäre so schnell zu fahren wie nur igend möglich, es aber nicht erlaubt wäre, wenn die jeweilige Situation es nicht zulässt wie zB bei starkem Verkehr, Nebel, Glätte. Dort ist die Geschwindigkeit individuell anzupassen...

Wenn du sonst noch Fragen dazu hast, wie genau man Auto fährt, darfste mir gerne eine PN schreiben.
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#45

Ford Prefect schrieb:warst du nicht der mit dem MZ-kennzeichen den ich bei der glp so 2-3 mal überholt hab? Devil!Devil!

genau der... aber du hast mich eher 6-7 mal überholt... Pfeifen

jedesmal wenn ich auf der dö.hö. 2-3 min. auf dich gewartet hab Devil!

[Bild: sigpic7408.gif]
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#46

FamousRockstar schrieb:genau der... aber du hast mich eher 6-7 mal überholt... Pfeifen

jedesmal wenn ich auf der dö.hö. 2-3 min. auf dich gewartet hab Devil!

nö, das wär mir dann wohl kaum aufgefallen... Head Scratch

proud member of the Little Girl Racing Team
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#47

Hagen schrieb:Wenn du sonst noch Fragen dazu hast, wie genau man Auto fährt, darfste mir gerne eine PN schreiben.
Lol mit 23 so nen Spruch? Sehr mutig, sehr mutig....
Bitte mässige etwas deine Ausdrucksweise, denn pietsprock hat recht, obwohl es nichts mit dem Thema Tempolimit zu tun hat. Sondern eher mit Haftung / schuld bei einem Unfall.

Wenn du bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (Das ist die Geschwindigkeit an der man sich richten soll und nicht nicht die Mindestgeschwindigkeit Augenrollen ) in einen Unfall verwickelt wirst, bekommst du eine Teilschuld, da du durch die höhere Geschwidingkeit billigend in Kauf nimmst, dass du in einen Unfall verwickelt werden könntest (unangepasste geschwindigkeit, straßenverkehrsgefährdung,..).
Eigene leidvolle Erfahrung.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#48

Ford Prefect schrieb:nö, das wär mir dann wohl kaum aufgefallen... Head Scratch

am 16. kannst du mir das ja dann nochmal zeigen Top

PS: wie viele strafpunkte hattest du nochmal beider letzten glp? Pfeifen

[Bild: sigpic7408.gif]
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#49

Scotty schrieb:Lol mit 23 so nen Spruch? Sehr mutig, sehr mutig....
Bitte mässige etwas deine Ausdrucksweise, denn pietsprock hat recht, obwohl es nichts mit dem Thema Tempolimit zu tun hat. Sondern eher mit Haftung / schuld bei einem Unfall.

Wenn du bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (Das ist die Geschwindigkeit an der man sich richten soll und nicht nicht die Mindestgeschwindigkeit Augenrollen ) in einen Unfall verwickelt wirst, bekommst du eine Teilschuld, da du durch die höhere Geschwidingkeit billigend in Kauf nimmst, dass du in einen Unfall verwickelt werden könntest (unangepasste geschwindigkeit, straßenverkehrsgefährdung,..).
Eigene leidvolle Erfahrung.

Nicht anderes habe ich geschrieben. Situationsangepasste Geschwindigkeit ist immer zu berücksichtigen, allerdings ist seine Aussage falsch auf bundesdeutschen Autobahnen gälte ein Tempolimit von 130 km/h, denn genau das hat er geschrieben.

Wenn im übrigen kein Verkehr herrsch, keine sonstigen Gefahren drohen und alle anderen Kriterien erfüllt sind 200 zu fahren, macht es keinen sinn sich zwingend nahe der Richtgeschwindigkeit zu bewegen oder?
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#50

@ Hagen

von einem geltenden Tempolimt hab ich mit keinem Wort geschrieben...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Es war die Richtgeschwindigkeit gemeint... und dass Du dieses als Mindestgeschwindigkeit auslegst ist schon gewaagt... aber natürlich deine Sache...

Zum Ton sag ich mal nichts... Party!!
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