14.08.2007, 16:16
Bei der Übernahme von Prozenten bei Mini-Smile-Leasing mit Versicherung ist es eigentlich ganz locker, so scheint es.
Man kann den vorher gesammelten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt/SFR) mit rein nehmen und am Ende auch wieder mit raus nehmen.

Sogar Fahranfänger die einen Wagen der Eltern gefahren haben (die hatten den versichert, weil sie mehr SFR hatten) kann man sich den SFR überschreiben lassen (maximal so lange wie man den Führerschein hat). Den SFR muss natürlich dann auch der Elternteil abgeben und darauf verzichten (aber was tut die Mami für ihren Schatz nicht alles
).
Die SFR gehen auf einen Vertrag, sprich, wenn ich mein altes Auto nicht mehr weiter fahre, kann ich den SFR mitnehmen. Wenn ich ein weiteres Fahrzeug (Auto/Motorrad) versichern will, dann kann ich zwar meinen SFR aufs neue übertragen, muss aber beim alten bei Null anfangen.
Bei Vertragspausen (ohne Auto z.B.) wird es dann schon interessanter:
Man kann den vorher gesammelten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt/SFR) mit rein nehmen und am Ende auch wieder mit raus nehmen.

Sogar Fahranfänger die einen Wagen der Eltern gefahren haben (die hatten den versichert, weil sie mehr SFR hatten) kann man sich den SFR überschreiben lassen (maximal so lange wie man den Führerschein hat). Den SFR muss natürlich dann auch der Elternteil abgeben und darauf verzichten (aber was tut die Mami für ihren Schatz nicht alles

Die SFR gehen auf einen Vertrag, sprich, wenn ich mein altes Auto nicht mehr weiter fahre, kann ich den SFR mitnehmen. Wenn ich ein weiteres Fahrzeug (Auto/Motorrad) versichern will, dann kann ich zwar meinen SFR aufs neue übertragen, muss aber beim alten bei Null anfangen.
Bei Vertragspausen (ohne Auto z.B.) wird es dann schon interessanter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt schrieb:
- Versicherungsunterbrechungen von bis zu sechs Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Es erfolgt demnach bei Wiederinkraftsetzung eine Einstufung, als hätte keine Unterbrechung stattgefunden.
- Bei mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten führt dies zu einem Stillstand des SF-Rabattes. Bei Wiederinkraftsetzung wird, sofern kein Schaden berücksichtigt werden muss, der Vertrag wieder in den gleichen SF-Rabatt eingestuft.
- Bei mehr als zwölf Monaten bis sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr - andererseits führt dies ebenfalls "nur" zu einem Stillstand des SF-Rabattes.
- Bei mehr als sieben Jahren ist wiederum vom jeweiligen Versicherer abhängig, ob:
- alle Rabatte gelöscht werden
- der SF-Rabatt "nur" stillgelegt wird. Die Wiederaufnahme eines stillgelegten SF-Rabattes ist jedoch, in der Regel, nur unter Vorlage folgender Nachweise möglich:
- Die Fahrerlaubnis sollte ununterbrochen bestanden haben
- Eine Vorversicherung muss nachgewiesen werden. (Frühere Versicherungspolice)