15.08.2007, 21:04
Oliver schrieb:Jedenfalls habe ich es Schwarz auf Weiß und kann beruhigt rumdüsen ......zeigst Du uns den Schrieb mal?!
Zitat:Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen....so siehts nunmal aus.
Komischerweise suchen Versicherungen manchmal gezielt nach Leistungssteigerungen- das muss NICHT immer die eigene sein:!:
Ich wünsch Euch jedenfalls viel Erfolg wenn die Versicherung eines Unfallgegners nen Grund sucht um nicht zu zahlen.
btw. sind wir wiedermal