26.08.2007, 23:13
lindiman schrieb:...heisst dass Du (bzw. Deine Quelle) der Ablehnung des TüV-Prüfers zustimmst?
Das da
Hamsterbacke schrieb:Verdichtung ist eine Verhärtung der Oberfläche mit einhergehender Änderung der Sprödigkeit. Leichtmetallfelgen sind eh schon auf Scherung empfindlich, zusätzlich verspröden ist schlicht verboten.
klingt nicht gerade mach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Verdichten


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