08.04.2008, 13:22
Baraka schrieb:Das leidige Thema Versicherung bei Veranstaltungen die auf Rennstrecken statt finden ist ja scheinbar dahingehend geklärt, dass wenn es sich bei der Veranstaltung NICHT um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (oder schnellsten Runden) handelt, dann ist man auch bei einer "normalen" KfZ-Versicherung versichert (die die man für den öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen hat). Dazu gibt es inzwischen genug Gerichtsurteile - sogar vom Oberlandesgericht.
Wie aber sieht es aus mit Leasing Fahrzeugen und Eigentum?
Bei der GLP beispielsweise unterschreibt man als Teilnehmer bei der Anmeldung Folgendes:
Halter von Leasingwagen sind zweifelsfrei Besitzer, aber sind sie auch Eigentümer?
Ist in dem Fall die Bank der Eigentümer?
Ich bitte um halbwegs qualifizierte Aussagen oder Verweise auf Quellen, denn ich würde ungern die Meinungen von allen kennen lernen, sondern lieber halbwegs verlässliche Angaben bekommen.
Angeblich ist es auch mit Leasingfahrzeugen möglich an der GLP teilzunehmen, da auch es auch hier NICHT um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (oder schnellsten Runden) geht.
hi marc... ist eigentlich ganz einfach

schau einfach in deinen fahrzeugschein!
der halter (damit ist der eigentümer gemeint) der dort eingetragen ist, muss auch die verzichtserklärung unterschreiben.
in meinem fall steht dort der name meiner mutter

...hab ihr gesagt "eyy mutter, du musst da mal was unterschreiben - keine angst hat nix mit staubsauger oder zeitungen zu tun"
...mehr wollte sie dann nicht wissen

will dir ja nicht die stimmung vermießen, aber ich glaube in deinem fall muss dann BMW oder die BMW Bank, etc. unterschreiben...
das ist das positive in meinem fall... da liegt zwar der fahrzeugbrief auch auf der bank, aber im fahrzeugschein steht der name meiner mutter

![[Bild: sigpic7408.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic7408.gif)