08.04.2008, 13:17
Kaum habe ich das Thema verfasst, schon werde ich auf einen Sachverhalt aufmerksam gemacht:
Mir reicht das.
Zitat:Beim Leasing geht das geleaste Kfz nicht ins Eigentum des Leasingnehmers über, sondern diesem wird nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.Bedeutet in dem Fall, sofern bei den Nutzungsrechten nicht irgend etwas steht, was ausdrücklich die GLP (o.ä.) untersagt - und das bezweilfle ich stark, ist die Teilnahme an einer Veranstaltung wie der GLP zulässig.
Mir reicht das.
