02.11.2007, 10:49
educky schrieb:aber sicher dochDas Zitat, dass du anführst, widerspricht deiner Aussage
Zitat:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
und das ist erst ab einer größe von 205/50R15 beim one /cooper von nöten
richtig lesen spart geld

Da steht, dass der ordnungsgemässe Zustand des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigan, Tüv-Prüfer oder Angestellter eines zur AU/HU/Sicherheitsprüfung anerkannten Unternehmens erfolgen muss.
Da steht nichts von deinem genannten Reifenformat und da steht auch nichts davon, dass eine Eintragung von abweichenden Reifenformaten befreit ist.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)