02.11.2007, 12:49
Scotty schrieb:Das Zitat, dass du anführst, widerspricht deiner Aussageach schon ok Scotty, du hast immer recht![]()
Da steht, dass der ordnungsgemässe Zustand des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigan, Tüv-Prüfer oder Angestellter eines zur AU/HU/Sicherheitsprüfung anerkannten Unternehmens erfolgen muss.
Da steht nichts von deinem genannten Reifenformat und da steht auch nichts davon, dass eine Eintragung von abweichenden Reifenformaten befreit ist.

ich fahre eine ähnliche Rad Reifen Kombination und brauchte meine nicht eintragen lassen
der nette TÜV Prüfer hatte mich wieder Nachhaus geschickt

die ABE im Mini mitzuführen langt zu