02.11.2007, 12:54
Nein, ich habe nicht immer recht, ich lerne gerne dazu.
Aber das Zitat passt halt einfach nicht als Begründung warum keine Eintragung erfolgen soll
edit:
Ich hab nochmal im Gutachten nachgesehen: Auflage A01 gilt gar nicht für die Reifen/Felgenkombi. Aber sehr wohl A02 und dass bedeutet, ab zum TÜV
Aber das Zitat passt halt einfach nicht als Begründung warum keine Eintragung erfolgen soll

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Ich hab nochmal im Gutachten nachgesehen: Auflage A01 gilt gar nicht für die Reifen/Felgenkombi. Aber sehr wohl A02 und dass bedeutet, ab zum TÜV

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