03.11.2007, 20:02
Hmm, ich hätte die Reifen-/Felgenkombi eintragen lassen.
Denn bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" kann der Herr in Grün eine etwas andere Auffassung haben als der nette TÜV-Mensch.
Im besten Fall würdest Du dann mit einer Mängelkarte (gleich TÜV-Vorführung) wegkommen.
Besonders mit den neuen EU-Papieren hatte ich schon mal Spass - aber auch noch eine Kopie des alten Briefs...
Denn bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" kann der Herr in Grün eine etwas andere Auffassung haben als der nette TÜV-Mensch.
Im besten Fall würdest Du dann mit einer Mängelkarte (gleich TÜV-Vorführung) wegkommen.
Besonders mit den neuen EU-Papieren hatte ich schon mal Spass - aber auch noch eine Kopie des alten Briefs...

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-