07.11.2007, 19:24
Paddy87 schrieb:Über Ebay hab ich die genau Adresse und den Namen bekommen.Schick mir doch mal die Adresse. Als alter Ex-Stuttgarter- (Zuffenhausen und später Plieningen) Schwobaseckl kann ich mir ja mal überlegen im Sinne der Amtshilfe tätig zu werden.
Die Auskunft kann (darf?) einem nur Nummern aus dem aktuellen Telefonbuch geben. Das Telefonbuch sollte also von vor der letzten Aktualisierung sein. Falls der Name früher mal im Telefonbuch stand.
Die Adresse kann ich euch per PN schicken.
Kennt sich einer mit ebay genau aus? Wenn ich den Artikel ersteigert hab gehört er definitiv mir oder? Egal welcher Preis. Richtig?
Ich habe schon recht viel üb. eBay ge- und verkauft und kann das Gesagte nur bestätigen. Nach Auktionsende ist ein klassischer rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen an den beide Partner gebunden sind. Problem bei eBay sind halt meistens die Distanzen und das man heute immer noch online-Geschäfte oftmals nicht ganz so ernst nimmt, es sei denn, die Visakarte ist mit im Spiel.

Kannst gegen den Verkäufer auf alle Fälle auf Übergabe klagen.
Rechtsschutz!?

Wenn's nicht ewig weit ist, fahr ich hin und piek den/die mal an. Dann wissen die das Du nen längeren Arm hast als gedacht.

Ich frag dann einfach ganz harmlos, woran's denn liegt, dass kein Kontakt mehr zu stande kommt.
Am Ende ist alles Würmerkacke M.O.