09.11.2007, 13:43
airwolf schrieb:Hey Pat, vllt. hilfts dir ja:
Zitat Ebay.de:
"2. Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier."
Siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/privat...eufer.html
Ansonsten bestellste die hier...
der vollständigkeit halber:
wenn der verkäufer beweisen kann, dass er sich beim startpreis/mindestpreis gerirrt hat (z.B. sofortkaufen-preis 1000€, aber zeitungsannonce mit 10.000€

Erklärungsirrtum