14.02.2008, 20:07
wenn ich dich richtig verstehe hat die werkstatt bei jedem außerplanmäßigem eingriff bzw. austausch zurückgerufen und dir dieses mitgeteilt. du müsstest jetzt klären, ob die werkstatt den schaden zu verschulden hat. das ist ganz wichtig, um zu klären, wer die kosten zu tragen hat.
hier mal der ablauf, hoffe ich habe das richtig verstanden:
1. auftrag gegeben für bremsbelagstausch
2. wekstatt ruft an, sie würden die bremscheiben gleich mit wechseln, da sie das mindestmaß unterschritten haben (haben sie das so gesagt) - du sagst zu!
3. beim versuch die bremsscheiben auszutauschen sind die befstigungsschrauben abgebrochen
4. werkstatt ruft dich an, teilt dir mit, dass die schrauben abgebrochen sein und die radnaben ausgetauscht werden müssten - haben sie dich angerufen? wenn ja, hast du zugesagt?
5. werkstatt wechselt die radnaben und die bremsscheiben aus
so hätte es im idealfall ablaufen müssen.
bei jeder abweichung, des von dir unterschriebenen auftrags, muss die werkstatt anrufen dich und über die weiteren schritte aufklären und !ganz wichtig! sie dürfen erst dann weiterarbeiten, wenn du deine zusage erteilt hast!
ich bin mir auch noch nichtmal sicher, ob die werkstatt dazu verpflichtet ist, zu versuchen die dinger auszubohren, d.h. einen weniger kostenintensiven schritt zu gehen. wenn sie dazu nicht verpflichtet sind und du den auftrag dazu gegeben hast, die radnaben zu tauschen, sitzt du auf den kosten.
haben sie dir vor dem tausch der radnaben nicht bescheid gegeben, hast du gute chancen die kosten erstattet zu bekommen. hast du die rechnung schon bezahlt?
hier mal der ablauf, hoffe ich habe das richtig verstanden:
1. auftrag gegeben für bremsbelagstausch
2. wekstatt ruft an, sie würden die bremscheiben gleich mit wechseln, da sie das mindestmaß unterschritten haben (haben sie das so gesagt) - du sagst zu!
3. beim versuch die bremsscheiben auszutauschen sind die befstigungsschrauben abgebrochen
4. werkstatt ruft dich an, teilt dir mit, dass die schrauben abgebrochen sein und die radnaben ausgetauscht werden müssten - haben sie dich angerufen? wenn ja, hast du zugesagt?
5. werkstatt wechselt die radnaben und die bremsscheiben aus
so hätte es im idealfall ablaufen müssen.
bei jeder abweichung, des von dir unterschriebenen auftrags, muss die werkstatt anrufen dich und über die weiteren schritte aufklären und !ganz wichtig! sie dürfen erst dann weiterarbeiten, wenn du deine zusage erteilt hast!
ich bin mir auch noch nichtmal sicher, ob die werkstatt dazu verpflichtet ist, zu versuchen die dinger auszubohren, d.h. einen weniger kostenintensiven schritt zu gehen. wenn sie dazu nicht verpflichtet sind und du den auftrag dazu gegeben hast, die radnaben zu tauschen, sitzt du auf den kosten.
haben sie dir vor dem tausch der radnaben nicht bescheid gegeben, hast du gute chancen die kosten erstattet zu bekommen. hast du die rechnung schon bezahlt?