19.03.2008, 19:12
Moin alle 
Mein Clubman D (Mortimer) hat ein Anhängerkupplung, und darf bei 12% Steigung ein gebremste Anhänger von 750 kg ziehen (O.1 auf dem Fahrzeugschein)
Im Handbuch, Seite 91 heißt es:
"... Der Anhängerbetrieb ist (...) bis Steigungen von 12 % zulässig. Wenn höhere Anhängelasten nachträglich zugelassen sind, beträgt die Grenze 8 %, siehe Seite 145. ..."
Seite 145 meint:
"...
ANHÄNGERBETRIEB
ohne Bremse | kg | 500 |
mit Bremse bei Steigung bis 12 %
Schaltgetriebe | kg | 750 |
mit Bremse bei Steigung bis 8 %
Schaltgetriebe | kg | 750 |
Zulassige Gesamtgewicht
Schaltgetriebe | kg | 1590 |
..."
Also, ich wäre sehr erfreut wenn ich 850 kg ziehen dürfte, dafür wurde ich auch gerne die >8%igen Steigungen meiden.
2 Fragen stellen sich nun:
1) Kann ich denn - wie auf Seite 91 gemeint - die Anhängelast irgendwie irgendwo erhöhen lassen (mit Eintragen)?
2) Was hat das mit den Zulässigen Gesamtgewicht auf sich... der Clubbie ist doch schon min. 1280 kg schwer,.. darf ich dann DOCH nur 310 hinterm Auto haben oder was?
Der Mini-Händler konnte nichts finden, GTÜ-Meister meinte das er die auf Seite 145 eingetragene Werte nicht aushebeln könnte.
Schon danke im Voraus! *grins*
Jeb, der Mini-Fahrer die gerne 2 Motorräder hinterm Mini hängen möchte... (am liebsten in ein Excalibur-Hänger.......)

Mein Clubman D (Mortimer) hat ein Anhängerkupplung, und darf bei 12% Steigung ein gebremste Anhänger von 750 kg ziehen (O.1 auf dem Fahrzeugschein)
Im Handbuch, Seite 91 heißt es:
"... Der Anhängerbetrieb ist (...) bis Steigungen von 12 % zulässig. Wenn höhere Anhängelasten nachträglich zugelassen sind, beträgt die Grenze 8 %, siehe Seite 145. ..."
Seite 145 meint:
"...
ANHÄNGERBETRIEB
ohne Bremse | kg | 500 |
mit Bremse bei Steigung bis 12 %
Schaltgetriebe | kg | 750 |
mit Bremse bei Steigung bis 8 %
Schaltgetriebe | kg | 750 |
Zulassige Gesamtgewicht
Schaltgetriebe | kg | 1590 |
..."
Also, ich wäre sehr erfreut wenn ich 850 kg ziehen dürfte, dafür wurde ich auch gerne die >8%igen Steigungen meiden.
2 Fragen stellen sich nun:
1) Kann ich denn - wie auf Seite 91 gemeint - die Anhängelast irgendwie irgendwo erhöhen lassen (mit Eintragen)?
2) Was hat das mit den Zulässigen Gesamtgewicht auf sich... der Clubbie ist doch schon min. 1280 kg schwer,.. darf ich dann DOCH nur 310 hinterm Auto haben oder was?
Der Mini-Händler konnte nichts finden, GTÜ-Meister meinte das er die auf Seite 145 eingetragene Werte nicht aushebeln könnte.
Schon danke im Voraus! *grins*
Jeb, der Mini-Fahrer die gerne 2 Motorräder hinterm Mini hängen möchte... (am liebsten in ein Excalibur-Hänger.......)