14.05.2008, 22:18
Wenn auf ein Montagsauto auch noch ein vollkommen inkompetenter Händler kommt, würde ich mir das nicht bieten lassen und von meinen "Rechten des Käufers bei Mängeln" Gebrauch machen.
§434 ff. BGB (insbes. §437 Nr. 2 BGB) sind Deine Freunde.
Wenn Du endgültig die Schnauze voll hast, geh zum Anwalt und lass Dich beraten, sag ihm, dass Du "wandeln" willst, also vom Vertrag zurücktreten.
Wichtig dafür ist, dass Du alle Werkstattaufenthalte und alle erfolglosen Reparaturversuche belegen kannst.
§434 ff. BGB (insbes. §437 Nr. 2 BGB) sind Deine Freunde.
Wenn Du endgültig die Schnauze voll hast, geh zum Anwalt und lass Dich beraten, sag ihm, dass Du "wandeln" willst, also vom Vertrag zurücktreten.
Wichtig dafür ist, dass Du alle Werkstattaufenthalte und alle erfolglosen Reparaturversuche belegen kannst.
![[Bild: sigpic8811.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic8811.gif)
Soeben abgeholt: MINI Cooper D
