15.05.2008, 00:29
MaxPower schrieb:P.S: Über §§ 433 I, 437 Nr.1 musst Du zunext 3 mal "nachbessern"
lassen. Es muss 3mal der gleiche Mangel (§ 434) sein.
Falls das der Fall ist, kannst Du nach 440, 323, 326 V
zurücktreten.
Das stimmt so nicht ganz.
Nach §440 S.2 BGB gilt die Nachbesserung nach dem 2. erfolglosem Versuch als fehlgeschlagen.
Sollte ein Rücktritt vom Vertrag für Dich in Frage kommen, rate ich in jedem Fall einen Anwalt zu konsultieren, auch wenn dessen Honorar bedingt durch den nicht ganz so kleinen Streitwert von >30.000€ auch nicht so ganz gering ausfällt.
Du wirst ihn jedoch für den Rücktritt brauchen; Autohäuser wehren sich mit allen Mitteln, da der Wertersatz, den Du für die gefahrenen Kilometer zu zahlen hast im Vergleich zu dem tatsächlichen Wertverlust des Fahrzeugs eher in die Kategorie "Peanuts" fällt.
![[Bild: sigpic8811.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic8811.gif)
Soeben abgeholt: MINI Cooper D
