19.05.2004, 00:37
Anderer Lenkanschlag bei Spurverbreiterung? Wird in keinem Gutachten gefordert (auch nicht als Lenkwinkelbegrenzung -> so ein Schwachsinnswort
)
Zumindest nicht in den vorliegenden Gutachten von Eibach, H&R und SCC.
Die Radlager werden aber definitiv anders und mehr belastet.
(Es sei denn, ihr fahrt in einem anderen Universum, wo die Hebelgesetze nicht gelten
)
Deswegen ist auch eine zulässige Radlast in den Gutachten angegeben.
Gruß, Gerhard

Zumindest nicht in den vorliegenden Gutachten von Eibach, H&R und SCC.
Die Radlager werden aber definitiv anders und mehr belastet.
(Es sei denn, ihr fahrt in einem anderen Universum, wo die Hebelgesetze nicht gelten

Deswegen ist auch eine zulässige Radlast in den Gutachten angegeben.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.