14.06.2008, 20:59
niederrheinerin schrieb:Ich habe im Verkaufsgespräch aber mehrmals zum Ausdruck gebraucht, dass ich auf keinen Fall das 2-Speichenlenkrad sondern das 3-Speichen Lederlenkrad haben möchte. Leider wurde dies in der AB nicht berücksichtigt.
Ich hätte nätürlich die AB genauer studieren sollen. Andererseits ist zu 50% die Verkäuferin schuld, da Sie die falschen Dinge in die Bestellung übernommen hat.
Ich werde versuchen, mich mit der Verkäuferin zu einigen. Bin schon etwas enttäuscht, dabei habe ich mich soooooo auf meinen "kleinen" gefreut. Und jetzt muss ich auch noch warten, bis die Verkäuferin aus dem Urlaub zurück kommt...
dein problem wird sein das du es beweisen muss, dass die fehler bei der verkäuferin liegt...und das wirst du leider ned können, da das schriftliche gegen dich spricht...

es is mehr als ärgerlich...ich hatte ein ähnliches problem und bin im wahrsten sinne des wortes draufsitzen geblieben...es ging bei mit um die sitzheizung...
du wirst auf die kompromisfähigkeit der verkäuferin angewiesen sein...aber ich drück dir die daumen, dass es gut für dich ausgeht...kannst uns ja mal auf dem laufenden halten
next order: mini cooper sd (r56)