19.06.2008, 10:09
niederrheinerin schrieb:...tja, in der AB steht leider einfach nur "Lederlenkrad".
Das Lederlenkrad ist Teil des Pepper-Pakets. Hiermit ist das 2-Speichen Lederlenkrad gemeint. Das 3-Speichenlenkrad ist aufpreispflichtig 260Euro.
Ich habe im Verkaufsgespräch aber mehrmals zum Ausdruck gebraucht, dass ich auf keinen Fall das 2-Speichenlenkrad sondern das 3-Speichen Lederlenkrad haben möchte. Leider wurde dies in der AB nicht berücksichtigt.
Ich hätte nätürlich die AB genauer studieren sollen. Andererseits ist zu 50% die Verkäuferin schuld, da Sie die falschen Dinge in die Bestellung übernommen hat.
Ich werde versuchen, mich mit der Verkäuferin zu einigen. Bin schon etwas enttäuscht, dabei habe ich mich soooooo auf meinen "kleinen" gefreut. Und jetzt muss ich auch noch warten, bis die Verkäuferin aus dem Urlaub zurück kommt...
Das sehe ich aber ganz anders:
Rechtlich bist nicht du in der Pflicht. Du hast mehrfach der Verkäuferin klar gesagt, daß du ein Dreispeichlenkrad willst. Und wenn die Frau ihren Job und ihre eigenen Produkte nicht kennt, kannst du nichts dafür. Ich würde ganz klar auf 100 Prozentige Übernahme durch das Autohaus pochen.
Ich würde mich jetzt mal gar nicht damit beschäftigen, wie du das aufteilst. Lass das mal die Sorge des Autohauses sein. Den Wagen würde ich so mal zunächst nicht übernehmen, die sollen den erst umbauen. Ganz klar !!!
Gruß, Jochen