02.06.2004, 15:41
ChiliRed schrieb:Dachte bisher eigentlich immer, dass so lange man den Segen vom TÜV bekommt, wie hier ja belegbar geschehen man auf der sicheren Seite istSollte ich mich da geirrt haben!?
Ja - leider. Die deutsche Gesetzgebung ist hier teilweise widersprüchlich.
Der TÜV Segen hat keine positive rechtliche Relevanz - soll heißen, Du kannst Dich nicht darauf berufen.
Da gibt´s noch mehr solche Quinten:
Z.B. müssen die Scheinwerfer eines Autos einen Mindestabstand zur Fahrbahn haben (ich glaube 40 cm).
Bei einigen Fahrzeugen (z.B. Opel Tigra, einige Alfas, etc) sind aber schon im Serienzustand die Scheinwerfer an der Grenze. Sobald tiefergelegt wird, ist die klar unterschritten.
Normalerweise interessiert das keine Sau, genausowenig wie die Mindestbodenfreiheit von 8 cm.
Bei uns in der Nähe hat sich die Stadt Osnabrück aber mal darüber geärgert, daß sie einem Autofahrer Schadensersatz zahlen mußte, der sich an einer künstlichen Bodenwelle sein Fahrzeug beschädigt hatte.
Und dann wurden mal kurz alle tiefergelegten Fahrzeuge angehalten und auf Mindestbodenfreiheit und Scheinwerferhöhe überprüft.
Da haben einige ganz dumm aus der Wäsche geschaut !

![[Bild: Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg]](http://www.weissnix.net/albums/Desmorados/Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg)