02.06.2004, 22:11
Wolfermann schrieb:Natürlich ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Versicherung freut sich im Schadensfall.
Das stimmt so nicht. Die Versicherung kann sich nur dann vor der Zahlung drücken, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfallursache und der Veränderung am Fahrzeug nachgewiesen werden kann.
Also z.B. extreme Tieferlegung ohne nennenswerten Restfederweg und dann bei welliger Fahrbahn aus der Kurve in den Gegenverkehr "gehüpft"
Ein zu lauter Auspuff als Unfallursache ? Das wird schwierig ...

![[Bild: Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg]](http://www.weissnix.net/albums/Desmorados/Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg)