20.10.2011, 22:41
Ahoi,
der Vorbesitzer hat den Wagen als "unfallfrei" verkauft, ergo muss er auch die Kosten für den Sachmangel tragen.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Aber ich denke das sollte in diesem Fall kein Problem sein.
Sollte er sich weigern, empfiehlt sich rechtlicher Rat, also ein Anwalt, wodurch sich die meisten Klein-Betrüger schon in die Hosen machen.
der Vorbesitzer hat den Wagen als "unfallfrei" verkauft, ergo muss er auch die Kosten für den Sachmangel tragen.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Aber ich denke das sollte in diesem Fall kein Problem sein.
Sollte er sich weigern, empfiehlt sich rechtlicher Rat, also ein Anwalt, wodurch sich die meisten Klein-Betrüger schon in die Hosen machen.